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Gesundheit

Wettbewerbszentrale will Grundsatzfrage zur Werbung auf Arzneimittelverpackungen klären lassen – Entscheidung des LG München II am 14.08.2019 erwartet

Arzneimittelverpackungen dürfen grundsätzlich nicht mit Werbeaussagen versehen werden. So will es das Arzneimittelgesetz, § 10 AMG. Eine für die Branche wichtige Grundsatzfrage im Zusammenhang mit dieser Regelung hat die Wettbewerbszentrale dem LG München II (Az. 2 HKO 513/19) zur Entscheidung vorgelegt:

Darf eine Arzneimittelverpackung unter Umständen doch als Werbeträger fungieren?

OLG Hamm zu Hörgeräten „vom HNO-Arzt empfohlen“

Mit Urteil vom 13. Juni 2019 (Az. I-4 U 5/19, nicht rechtskräftig) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einem großen Akustiker untersagt, für Hörgeräte aus dem eigenen Sortiment mit der Angabe „vom HNO-Arzt empfohlen“ zu werben. Der Senat sah in der entsprechenden Werbung einen Verstoß gegen die Vorgabe des § 11 Abs. 1 Nr. 11 Heilmittelwerbegesetz (HWG) und gab mit Blick darauf einem Unterlassungsantrag der Wettbewerbszentrale statt.

Apotheken-Boni bei Rezepteinlösung: BGH verbietet auch geringwertige Werbegaben durch Apotheken

Mit zwei Urteilen vom heutigen Tag hat der Bundesgerichtshof (BGH) Boni und Gutscheinen, die dem Kunden von der Apotheke beim Kauf rezeptpflichtiger und damit preisgebundener Arzneimittel mitgegeben werden, eine Absage erteilt (BGH, Urteile vom 06.06.2019, Az. I ZR 206/17 und I ZR 60/18). Der I. Zivilsenat entschied in den von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren, dass die Zugabe sowohl eines Brötchen-Gutscheins als auch eines Ein-Euro-Gutscheins beim Erwerb eines verschreibungspflichtigen Medikaments wettbewerbswidrig sind, weil beide Werbegaben gegen die geltenden Preisbindungsvorschriften verstießen.

Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am 26.06.2019 – Save the date

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ zu Trends und Entwicklungen im Gesundheitsmarkt am

Mittwoch, den 26. Juni 2019, um 10.30 Uhr,
im Hause der Wettbewerbszentrale,
Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich diesen Termin bereits jetzt vormerken.

Gesetzentwurf „Faire Kassenwahl“ – Wettbewerbszentrale begrüßt Vorschlag zur Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf Krankenkassen

Die Wettbewerbszentrale begrüßt es, dass das Handeln der Krankenkassen im Wettbewerb zukünftig den Regeln des Wettbewerbsrechts unterliegen soll. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes vor, den
das Bundesgesundheitsministerium im März als Referentenentwurf für ein „Gesetz für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FKG) vorgelegt hat. Der Entwurf sieht im Wesentlichen Änderungen hinsichtlich des Risikostrukturausgleichs, der Organisationsformen der Krankenkassen und eine bundesweite Öffnung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) vor.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de