Hustensaft „Mucosolvan Complete Phyto“ wird durch seine Aufmachung und Präsentation als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingeordnet
In dem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt a. M. geht es um die Frage, ob der Hustensaft „Mucosolvan Complete Phyto“ als Arzneimittel oder Medizinprodukt einzustufen ist.