Landgericht Köln hält Arztwerbung für Wertgutschein auf einer Rabatt-Plattform für irreführend
Die Wettbewerbszentrale hat die Werbeaktion von zwei Ärzten beanstandet, die nach eigenen Aussagen eine „Praxis für ästhetische Medizin und kosmetische Chirurgie“ in Nordrhein-Westfalen betreiben.