Keine Abgabe von Gummibärchen an Apotheker – OLG Hamm untersagt Werbeaktion eines Herstellers
Meist kennt man es umgekehrt: Der Kunde erhält beim Kauf eines Produktes eine Süßigkeit in Form von Bonbons oder ähnlichem. Der Fall, über den das OLG Hamm urteilen musste, lag anders.