Home Gesundheit Medizintechnik

Medizintechnik

Bundesgerichtshof zu den Kennzeichnungspflichten für Medizinprodukte

Der Bundesgerichtshof hat mit erst jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 17.07.2008 die Nichtzulassungsbeschwerde eines Importeurs für Medizinprodukte zurückgewiesen (Az. I ZR 133/07). Der Importeur hatte das aus Frankreich importierte Medizinprodukte ohne deutschsprachige Umverpackung und Gebrauchsanweisung in Deutschland an einen Zwischenhändler zum Zwecke des Weiterimports in französischsprachige Länder abgegeben.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de