Neue Festbeträge in der Hörgeräteversorgung
Am 01.11.2013 treten für die Versorgung von schwerhörigen Versicherten (mit Ausnahme der an Taubheit grenzenden schwerhörigen Versicherten) neue Festbeträge in Kraft. Gemäß Beschluss des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) aus Juli 2013 beträgt der Festbetrag für ein Hörgerät dann 733,59 €. Der Abschlag für das zweite Hörgerät bei einer beidohrigen Versorgung liegt zukünftig bei 146,72 €. Zeitgleich werden die Anforderungen an erstattungsfähige Hörgeräte strenger. Technischer Mindeststandard ist ab November ein Gerät mit Digitaltechnik, das mindestens vier getrennt regelbare Frequenzbereiche besitzt.