Gesundheitshandwerk

LG Dortmund sieht in Gratis-Brillenglas einen Verstoß gegen Blacklist-Tatbestand

Augenoptiker haben in der Vergangenheit immer wieder einmal mit geschenkten Brillen oder geschenkten Bestandteilen einer Brille (Gläser oder Fassung) geworben. Während beim Bundesgerichtshof derzeit noch ein Verfahren um eine kostenlose Zweitbrille anhängig ist, hat nun aktuell das Landgericht (LG) Dortmund einem Augenoptikfilialisten die Werbung mit „1 Glas geschenkt! Das …-Gratis-Glas zu jeder Brille!“

Vorteilspartner ohne Vorteil

Eine gesetzliche Krankenversicherung mit annähernd 3 Mio. Versicherten wirbt aktuell mit einem sog. „Vorteilspartner“-Programm. Hiermit sollen potentielle Kunden angesprochen und aktuelle gesetzlich Versicherte im Sinne eines Kundenbindungsprogramms gehalten werden. Zu diesem Zweck bieten unterschiedlichste Kooperationspartner des Versicherers den Versicherten eine Reihe von Vorteilen, wie etwa Rabatte in Apotheken, Ersparnismöglichkeiten in Erlebnis- und Kletterparks, Rabatte in Fahrradgeschäften etc.

Wettbewerbszentrale weiter erfolgreich bei der Bekämpfung von Korruptionsrisiken in der Gesundheitswirtschaft

Wiederholt hatte die Wettbewerbszentrale darauf hingewiesen, dass Kooperationen in der Gesundheitswirtschaft, insbesondere solche zwischen Fachärzten und Leistungserbringern, Korruptionsrisiken bergen. Greifbar wird das insbesondere dann, wenn Fachärzte ihre Patienten zur Versorgung mit Hilfsmitteln an dritte Unternehmen verweisen, an denen sie selbst beteiligt sind.

OLG Celle bestätigt Verbot der geschenkten Zweitbrille

Vor etwa einem Jahr haben wir darüber berichtet, dass das Landgericht (LG) Lüneburg einem Filialisten aus der Augenoptikbranche untersagt hatte, mit der Ankündigung zu werben, es gäbe bei dem Erwerb einer Brille oder von Brillengläsern in Sehstärke eine Armani-Einstärkenbrille oder eine Sonnenbrille in Sehstärke geschenkt (LG Lüneburg, Urteil vom 16.05.2013, Az. 7 O 18/13;
unsere News vom 07.06.2013 >>). Das beklagte Unternehmen hatte gegen diese Entscheidung aus Lüneburg Berufung eingelegt.

LG Fulda verbietet irreführende erfolgversprechende Werbeaussagen eines Hörgeräte-Akustikers

Das Landgericht Fulda hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 08.05.2014, Az. 6 O 1-14, einem Hörgeräte-Akustiker untersagt, für seine Leistungen als Hörakustiker mit den Aussagen

„Wer lange nichts gegen seinen Hörschaden unternommen hat, müsse daher erst einmal wieder die „Wege“ im Gehirn freimachen, sprich neue Nervenzellverbindungen aufbauen. Das gelinge optimal mit dem neuen Hörtraining. „Erst dann kann ein Hörsystem effektive Leistung bringen.“ „Die Methode sei für „Einsteiger“,

Landgericht Marburg untersagt Werbung für „unsichtbare“ Hörgeräte

Auffälligkeit und Sichtbarkeit von Hörgeräten spielen für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen als Grundlage für Kaufentscheidungen eine ganz erhebliche Rolle. Schließlich geht es darum, einer etwaigen Stigmatisierung als Schwerhöriger zu entgehen. Gerade deswegen wird in der Hörgeräteakustik gelegentlich der Versuch unternommen, Hörgeräte mit entsprechenden Prädikaten zu bewerben, so auch ein im Nordhessischen beheimatetes Hörgeräteakustikunternehmen, welches ein von ihm angebotenes Gerät in der Werbung als „Das unsichtbare Hörsystem“ anpries. Da dieses Hörgerät mit einer sog. Rückholvorrichtung versehen war,

Auch bei Werbung mit Kundenzufriedenheitsumfragen muss eine geeignete Fundstelle angegeben werden

Das Landgericht Erfurt hat mit Anerkenntnisurteil vom 30.12.2013, Az. 3 O 1512/13, einen international tätigen Hörgeräteakustiker verurteilt, es zu unterlassen, mit dem Ergebnis einer Kundenzufriedenheitsumfrage „94,2 % unserer Kunden sind sehr zufrieden mit Geers* *Kundenzufriedenheitsumfrage Gap Vision Januar – Mai 2013“ zu werben, ohne dieses Umfrageergebnis mit einer entsprechenden Fundstelle zu belegen.

OLG Karlsruhe verbietet Prämienprogramm eines Herstellers von Brillengläsern

Maßnahmen von Medizinprodukteherstellern zur Förderung des Absatzes durch gewerbliche Abnehmer sind insbesondere im Bereich der Wertreklame nur in engen Grenzen möglich, weil das Zuwendungsverbot des § 7 HWG mit seinem ausgeprägtem Regel-/Ausnahmecharakter hier wenig Spielraum lässt. Die Firma Essilor als einer der weltführenden Hersteller von Brillengläsern musste dies in Bezug auf sein Partnerprogramm durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 2. Oktober 2013 zum Az. 4 U 95/13 erfahren.

Neue Festbeträge in der Hörgeräteversorgung

Am 01.11.2013 treten für die Versorgung von schwerhörigen Versicherten (mit Ausnahme der an Taubheit grenzenden schwerhörigen Versicherten) neue Festbeträge in Kraft. Gemäß Beschluss des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) aus Juli 2013 beträgt der Festbetrag für ein Hörgerät dann 733,59 €. Der Abschlag für das zweite Hörgerät bei einer beidohrigen Versorgung liegt zukünftig bei 146,72 €. Zeitgleich werden die Anforderungen an erstattungsfähige Hörgeräte strenger. Technischer Mindeststandard ist ab November ein Gerät mit Digitaltechnik, das mindestens vier getrennt regelbare Frequenzbereiche besitzt.

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