Gesundheitshandwerk

Bundestag hat neues UWG beschlossen – Strukturelle Änderungen sollen nicht zu wesentlicher Änderung der Rechtslage führen

Der Bundestag hat am 5. November 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen ( BT-Drucks. 18/4535 >>) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (Drucks. 18/6571>>).
Ziel der Gesetzesänderung ist eine gesetzessystematische Klarstellung, um die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG >>; kurz: UGP-RL), welche eine vollständige Rechtsangleichung bezweckt, auch im Wortlaut des UWG zu erreichen.

Update: Verfahren zur Werbung eines Augenoptikers für „Gratis-Glas“ – Wettbewerbszentrale legt nach OLG-Urteil Rechtsmittel zum BGH ein

In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm um die Abgabe eines Gratis-Brillenglases durch einen Augenoptiker hat der Senat am 06.08.2015 im Anschluss an die mündliche Verhandlung sein Urteil verkündet (OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2015, Az. I-4 U 137/14 – nicht rechtskräftig): Das OLG Hamm hält – anders als erstinstanzlich das LG Dortmund – die Werbung des Optikers mit „1 Glas geschenkt!“ bzw. dem „Gratis-Glas“ für zulässig und hat deshalb die Klage der Wettbewerbszentrale unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung zurückgewiesen

Unzulässige Werbung mit „Hörgeräte-Abzocke“ – Wettbewerbszentrale erwirkt Unterlassungserklärung

Die Webseite eines Berliner Akustikers gab jüngst Anlass zu Beschwerden, weil dieser dort für von ihm angebotene Nulltarif-Hörgeräte geworben hatte mit „Schluss mit der Hörgeräte-Abzocke auf Kosten der Gesundheit“. Die Wettbewerbszentrale hat diese Formulierung als herabsetzend und irreführend beanstandet. Der Akustiker hat die Aussage daraufhin von seiner Webseite entfernt und inzwischen auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu dieser und einer weiteren Aussage abgegeben.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim 3. Meditrend Fortbildungskongress zu Fragen des Preiswettbewerbs in der Hörgeräteakustik

Im Rahmen des diesjährigen Meditrend Fortbildungskongresses am 22.09.2015 in Düsseldorf hatte die Wettbewerbszentrale Gelegenheit, zu aktuellen Fragen des Preiswettbewerbs in der Hörgeräteakustik aus lauterkeitsrechtlicher Sicht vorzutragen. Peter Brammen, als Geschäftsführungsmitglied verantwortlich für den Bereich Medizinproduktevertrieb, knüpfte an aktuelle Entwicklungen der Branche an und beleuchtete zwei grundsätzlich festzustellende Vertriebsphilosophien und die hieraus resultierenden aktuellen Beschwerdefälle und Beratungswünsche der Mitglieder hierzu.

Aktuelles Verfahren vor dem OLG Hamm zur Gratis-Abgabe von Brillengläsern – Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbegesetz und Konsequenzen für die Werbung in der Augenoptik

Aus einem aktuell vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-4 U 137/14) geführten Verfahren zur Zulässigkeit der Werbung eines Augenoptikfilialisten mit der Gratis-Abgabe von Brillengläsern könnten sich nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale weitere Konsequenzen für die Werbung in der Augenoptik ergeben. Am 06.08.2015 findet in dieser Sache ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt.

Verschenken einer Sonnenbrille auch aus Sicht des LG Flensburg unzulässig

Bereits vor einem Jahr hat das Landgericht (LG) Flensburg entschieden, dass die „Kauf 1 Nimm 2“-Aktion eines vor Ort ansässigen Optikers gegen das Zuwendungsverbot des § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz verstößt (LG Flensburg, Urteil vom 12.03.2014, Az. 6 O 86/13). Die Flensburger Richter sahen in dem Angebot, beim Kauf einer Brille eine Aktionssonnenbrille in gleicher Stärke kostenlos dazu zu erhalten, keinen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b HWG zulässigen Mengenrabatt.

Unlautere Werbung mit Auszeichnungen – „And the Oscar goes to …“

Die Wettbewerbszentrale erhält derzeit mehrere Beschwerden, die Werbungen von Unternehmen mit Testergebnissen und Auszeichnungen betreffen. Bei der Werbung mit Testergebnissen und Auszeichnungen handelt es sich um ein werbewirksames Marketinginstrument, dem eine erhebliche wettbewerbliche Relevanz zukommt. Unternehmen versuchen mit entsprechenden Werbemaßnahmen, sich von ihren Mitbewerbern abzuheben.

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

BGH bestätigt Verbot der Werbeankündigung einer „Kostenlosen Zweitbrille“ durch Augenoptiker

Mit Urteil vom 06.11.2014 (Az. I ZR 26/13) entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, dass eine von einem Augenoptikunternehmen als Geschenk präsentierte kostenlose Zweitbrille als unzulässige Zugabe i. S. des § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz anzusehen ist. Die Entscheidung geht auf eine Klage der Wettbewerbszentrale zurück, die nach bestätigenden Urteilen der Vorinstanzen nun auch höchstrichterlich Erfolg hatte.

Landgericht Oldenburg untersagt Werbung für Kassenzuschüsse bei Kauf von Online-Brillen

Mit folgenden Ankündigungen auf der Homepage einer großen Betriebskrankenkasse aus Oldenburg hatte sich die Wettbewerbszentrale nach Beschwerden aus Mitgliederkreisen zu beschäftigen.

„Für alle, die bisher keinen Zuschuss zu ihrer Brille oder ihren Kontaktlinsen erhalten konnten, bietet die BKK … für Versorgungen seit dem 01.06.2012 eine neue Zusatzleistung an. Unabhängig von einer Sehkraftänderung erstattet die BKK … Ihnen alle 3 Jahre (gerechnet ab Kaufdatum) einen Zuschuss von 33,90 Euro zu den Kosten Ihrer Brille oder Kontaktlinsen…
Unser Tipp – Brille24
Bestellen Sie Ihre Brille bei unserem Kooperationspartner Brille24. Der Online-Optiker Brille24 bietet Qualitätsbrillen zum Spitzenpreis…“.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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