Aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale: Unzulässige Empfehlungen im Verhältnis Arzt – Leistungserbringer
Wenn Ärzte und Hilfsmittelerbringer, wie z.B. Hörakustiker, Augenoptiker oder Sanitätshäuser, zusammenarbeiten, müssen dabei vor allem auch berufsrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Kooperation nicht immer berücksichtigt werden, zeigen die folgenden Sachverhalte, zu denen die Wettbewerbszentrale kürzlich Beschwerden erhalten hat: