Gesundheitshandwerk

Zahlungsmöglichkeiten im Onlinehandel sollen für Verbraucher kostenlos sein – Gesetzesentwurf sieht entsprechende Neuregelung vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.

BGH zur Tätigkeit von Hilfsmittelerbringern in den Räumlichkeiten einer Facharztpraxis – Handwerksrecht und ärztliches Berufsrecht zu beachten

In den Leitsätzen seines Urteil vom 16.06.2016 (Az. I ZR 46/15 – Sporthopaedicum) hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Hinblick auf ein Unternehmen, das Leistungen des Orthopädietechnikerhandwerks sowohl an einem Ort in einem Sanitätshaus als auch an einem anderen Ort innerhalb einer orthopädischen Praxis erbringt, festgestellt, dass die Raumnutzung in der Arztpraxis keinen Nebenbetrieb im Sinne von § 3 Abs. 1 Handwerksordnung (HWO) darstellt, der bei einem nur unerheblichen Umfang der handwerklichen Tätigkeit vom Gebot der Meisterpräsenz befreit wäre.

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

Rückblick: Wettbewerbszentrale informiert bei der 4. Gesundheitskonferenz der Handwerkskammer Ulm über verbotene Zuwendungen und das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen

Den besonderen Belangen der Gesundheitshandwerke diente die nun schon zum vierten Mal von der Handwerkskammer Ulm durchgeführte Gesundheitskonferenz. Vor mehr als 50 Teilnehmern u.a. aus den gesundheitshandwerklichen Sparten Augenoptik, Hörgeräteakustik, Zahntechnik, Orthopädietechnik hielt Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, nach Begrüßung durch den Präsidenten der veranstaltenden Kammer Joachim Krimmer und den Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages Oskar Vogel das Einführungsreferat.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

BGH: Auch bei in der Arztpraxis angewendeten Arzneimitteln gilt das Zuweisungsverbot zwischen Apotheker und Arzt

Mit seiner erst in der vergangenen Woche veröffentlichten Entscheidung setzt der Bundesgerichtshof (BGH) seine strenge Linie hinsichtlich Zuweisungen von Patienten beziehungsweise Rezepten fort (BGH, Urteil vom 18.06.2015, I ZR 26/14).

Geklagt hatte ein Apotheker gegen seinen Mitbewerber, der verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung von Hepatitis C direkt in einer Arztpraxis abgab; umgekehrt leitete die Arztpraxis die Rezepte direkt an die Apotheke weiter. Die Patienten, die mit dieser Vorgehensweise einverstanden waren, mussten die Apotheke selbst also gar nicht aufsuchen.

Neues UWG tritt morgen in Kraft – Änderungen in Paragrafenfolge und Wortlaut einzelner Vorschriften

Das am 05.11.2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158). Die neuen Regelungen treten damit morgen in Kraft.

Die Gesetzesänderung bringt eine neue Struktur des UWG mit sich, d.h. sowohl Änderungen in der Paragrafenfolge als auch Änderungen des Wortlauts einzelner Vorschriften. Eine wesentliche Änderung der materiellen Rechtslage erwartet die Wettbewerbszentrale nach einer ersten Einschätzung allerdings nicht,

Rückblick: Wettbewerbszentrale schult Augenoptiker- und Optometristensachverständige

Am 03.11.2015 tagte der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen in Frankfurt am Main. Technik- und fachbezogene Themen standen ebenso auf der Tagesordnung wie „Chancen und Risiken der Sachverständigenwerbung“. Zu diesem Thema referierte Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling vom Münchner Büro der Wettbewerbszentrale.

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