Gesundheitshandwerk

Wettbewerbszentrale geht gegen Vertrieb von Hörgeräten ohne individuell veränderbare Ausgangsschalldruckbegrenzung vor

In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass preisaggressiv angebotene Hörgeräte auf den Markt kommen, die allerdings nicht über eine individuell veränderbare Ausgangsschalldruckbegrenzung verfügen. Von der Wettbewerbszentrale hierzu befragte Sachverständige gehen auf der Grundlage entsprechender Richtlinien von einem noch zulässigen Expositionswert von 87 dB aus.

Health-Apps in der Hörakustik – Verfahren der Wettbewerbszentrale vor dem LG Berlin

In der Branche der Hörakustik ist die App längst angekommen, insbesondere um Hörgeräteträgern eine zeitgemäße Steuerung ihrer digitalen Geräte zu ermöglichen. Aber auch weitere Services, wie z.B. Hörtests, werden inzwischen als App angeboten. Um eine solche Hörtest-App geht es in einem Verfahren, das die Wettbewerbszentrale aktuell vor dem Landgericht (LG) Berlin führt (Az. 52 O 254/17).

Grundsatzurteil zu Vergleichsportalen – BGH verlangt Transparenz

In einem in dieser Woche veröffentlichten Urteil verlangt der BGH von Vergleichsportalen, die sich nicht auf die werbefinanzierte Darstellung von Vergleichsergebnissen beschränken, sondern bei Vermittlung von Verträgen Provisionen erhalten, stärkere Transparenz (BGH, Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 55/16):

Im konkreten Fall hatte ein Preisvergleichsportal für Bestattungsdienstleistungen nur Ergebnisse von solchen Anbietern dargestellt, die dem Portalbetreiber im Falle der Vermittlung eines Bestattungsvertrages über das Portal eine Provision von 15 oder 17,5 Prozent des Angebotspreises zahlten. Andere Anbieter blieben bei den Ergebnissen des angebotenen Preisvergleichs unberücksichtigt.

SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet

Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

Nach EuGH-Urteil zur Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern: Comtech erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale an

In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Elektronikanbieter Comtech, in dem der EuGH im März zur Frage zur Zulässigkeit der Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern entschieden hatte, hat die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung beim Landgericht Stuttgart am heutigen Tage den Unterlassungsanspruch anerkannt. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil (LG Stuttgart, Az. 1 O 21/15).

EU-Parlament hat neue EU-Medizinprodukte-Verordnung verabschiedet

Nach jahrelangen Verhandlungen hat das EU-Parlament in dieser Woche in zweiter Lesung die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR) verabschiedet. Diese wird 20 Tage nach offizieller Bekanntmachung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und muss nach einer dreijährigen Übergangsfrist, also ab 2020, in jedem EU-Staat angewendet werden. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit der Patienten zu erhöhen.

Was Unternehmer bei Nutzung von kostenpflichtigen Sonderrufnummern beachten sollten – Fragen und Antworten zum Urteil des EuGH vom 02. März 2017, Rs. C-568/15 zur Kostenbelastung von Verbrauchern bei Anrufen über kostenpflichtige Sonderrufnummern

Der EuGH hat mit Urteil vom02. März 2017, RS C – 568/15 entschieden:
Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer.

Das Urteil hat in der Unternehmerschaft und in der Presse ein großes Echo gefunden.

Rückblick: Sachverständigentagung für zahntechnische Sachverständige – Wettbewerbszentrale stellt werberechtliche Regelungen vor

Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat anlässlich der Internationalen Dental-Schau (IDS) in Köln am 21. März 2017 die von ihm betreuten öffentlich bestellten Sachverständigen zu einer Sachverständigentagung eingeladen. Es war die 3. Tagung dieser Art die speziell für Sachverständige des Zahntechniker-Handwerks durchgeführt wurde.

Nach der Eröffnung und Begrüßung durch das Vorstandsmitglied, Herrn Zahntechnikermeister Klaus Bartsch, informierte Frau Rechtsanwältin Katharina Bleutge vom Institut für Sachverständigenwesen zum Thema

Aktuelles zum Sachverständigenwesen

Im Anschluss daran referierte Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale zum Thema

Mit Sachverstand werben – werberechtliche Regelungen.

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