Gesundheitshandwerk

OLG Hamm zu Hörgeräten „vom HNO-Arzt empfohlen“

Mit Urteil vom 13. Juni 2019 (Az. I-4 U 5/19, nicht rechtskräftig) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einem großen Akustiker untersagt, für Hörgeräte aus dem eigenen Sortiment mit der Angabe „vom HNO-Arzt empfohlen“ zu werben. Der Senat sah in der entsprechenden Werbung einen Verstoß gegen die Vorgabe des § 11 Abs. 1 Nr. 11 Heilmittelwerbegesetz (HWG) und gab mit Blick darauf einem Unterlassungsantrag der Wettbewerbszentrale statt.

Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am 26.06.2019 – Save the date

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ zu Trends und Entwicklungen im Gesundheitsmarkt am

Mittwoch, den 26. Juni 2019, um 10.30 Uhr,
im Hause der Wettbewerbszentrale,
Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich diesen Termin bereits jetzt vormerken.

LG Nürnberg-Fürth verneint Anwendbarkeit des § 7 HWG auf Zubehör für Medizinprodukte

In einem von der Wettbewerbszentrale gegen einen Hersteller aus der Augenoptik geführten Verfahren hat das LG Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 23. November 2018 (Az. 19 O 3737/18) entschieden, dass das Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) auf Zubehör für Medizinprodukte keine Anwendung findet. Mit Blick darauf hat das Gericht das an Augenoptiker gerichtete Angebot dieses Herstellers, beim Kauf von Brillenfassungen Punkte zu sammeln, die wiederum in hochwertige Prämien umgewandelt werden können, als zulässig angesehen.

Das Zuwendungsverbot des § 7 HWG ist nicht allein beim Absatz von Arzneimitteln zu beachten, sondern findet darüber hinaus auch Anwendung auf die Werbung für Medizinprodukte i. S. d. § 3 Medizinproduktegesetzes (MPG), § 1 Abs. 1 Nr. 1a MPG.

Rückblick: Vortrag und Publikation zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – Wettbewerbszentrale informiert Augenoptiker über den Umgang mit Kundendaten

Im Rahmen der Innungsversammlung, die der Südwestdeutsche Augenoptiker-Verband für die Augenoptiker-Innung Rheinland-Pfalz/Saarland am 21. März 2018 veranstaltete, hielt Rechtsanwältin Christina Kiel, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, einen Vortrag zum Datenschutzrecht. Inhalt war dabei die ab 25. Mai 2018 Anwendung findende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Fragestellungen rund um die Umsetzung der neuen Vorschriften. Dabei wurden auch die erweiterten Dokumentations- und Informationspflichten besprochen.

Rückblick: Seminar zum Datenschutz im augenoptischen Betrieb – Wettbewerbszentrale gibt Augenoptikern Praxistipps für die Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken

Im Rahmen des Weiterbildungsangebots, das der Südwestdeutsche Augenoptikerverband für seine Innungsmitglieder aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland regelmäßig veranstaltet, hat die Wettbewerbszentrale am 25.01.2018 in Karlsruhe ein Seminar zum Datenschutz durchgeführt.

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Augenlaser-Vergleichsportal: Landgericht Berlin verlangt Hinweis auf die Provisionsvereinbarung zwischen Ärzten und Portalbetreiber

In einem von der Wettbewerbszentrale gegen den Betreiber einer Vergleichsplattform geführten Verfahren hat sich das Landgericht Berlin mit der Frage auseinandergesetzt, ob und wie der Betreiber des Portals die Einträge als Werbung kennzeichnen muss (LG Berlin, Urteil vom 09.11.2017, Az. 52 O 15/17, nicht rechtskräftig).

In eigener Sache – 8. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale 2017

Der 8. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale, initiiert von Christiane Köber (Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale), fand am 17.11.2017 in Frankfurt a. M. statt und bot wie auch in den vergangenen Jahren einen Überblick über aktuelle Gerichtsentscheidungen und die Rechtsentwicklungen im Bereich Werbung und Vertrieb im Gesundheitswesen. Daneben wurden Fragestellungen des Datenschutzes im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung beleuchtet.

Wettbewerbszentrale geht gegen Vertrieb von Hörgeräten ohne individuell veränderbare Ausgangsschalldruckbegrenzung vor

In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass preisaggressiv angebotene Hörgeräte auf den Markt kommen, die allerdings nicht über eine individuell veränderbare Ausgangsschalldruckbegrenzung verfügen. Von der Wettbewerbszentrale hierzu befragte Sachverständige gehen auf der Grundlage entsprechender Richtlinien von einem noch zulässigen Expositionswert von 87 dB aus.

Health-Apps in der Hörakustik – Verfahren der Wettbewerbszentrale vor dem LG Berlin

In der Branche der Hörakustik ist die App längst angekommen, insbesondere um Hörgeräteträgern eine zeitgemäße Steuerung ihrer digitalen Geräte zu ermöglichen. Aber auch weitere Services, wie z.B. Hörtests, werden inzwischen als App angeboten. Um eine solche Hörtest-App geht es in einem Verfahren, das die Wettbewerbszentrale aktuell vor dem Landgericht (LG) Berlin führt (Az. 52 O 254/17).

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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