Gesundheitshandwerk

KG Berlin: Hörgeräteakustiker darf PKV-Versicherten für den Hörgerätekauf keinen „kostenlosen Batterievorrat für drei Jahre“ versprechen

Das Kammergericht (KG) Berlin hat es einem Hörakustikunternehmen auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt, Versicherten einer privaten Krankenversicherung (PKV) für den Hörgerätekauf einen „kostenlosen Batterievorrat für drei Jahre“ bzw. einen Gutschein für „250 Marken-Batterien pro Gerät“ zu versprechen bzw. diesen zu gewähren

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