Verwendung des Gütesiegels „Sichere Versandapotheke – BVDVA geprüft“ auf gerichtlichem Prüfstand – Wettbewerbszentrale beanstandet irreführende Werbung
Die Wettbewerbszentrale hat gegen den Inhaber einer Versandapotheke Klage auf Unterlassung der Verwendung des Gütesiegels „Sichere Versandapotheke – BVDVA geprüft“ erhoben. Am morgigen Dienstag ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Darmstadt. Als irreführend hatte die Wettbewerbszentrale die Verwendung des Siegels beanstandet: