Ärzte/Zahnärzte/Tierärzte

Vortrag der Wettbewerbszentrale im Rahmen der Geschäftsführerkonferenz der Bundestierärztekammer

Wie in jedem Jahr wird Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Expertin für den Bereich des Gesundheitswesens, anlässlich der 40. BTK-Geschäftsführerkonferenz am 19./20.05.2008 in Homburg Saar über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich des Tierärztewesens berichten. Im Rahmen dieses Vortrags wird Rechtsanwältin Köber den Jahresbericht 2007 der Wettbewerbszentrale vorstellen.

Vortrag der Wettbewerbszentrale im Rahmen des Anästhesiecongresses 2008 am 27. April in Nürnberg

„Unlauterer Wettbewerb – Ein Thema im Gesundheitssystem?“ – Zu diesem Thema wird Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg und Expertin für das Gesundheitswesen, anlässlich der 55. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin vom 26.-29. April 2008 in Nürnberg referieren.

Terminankündigung: Pressegespräch der Wettbewerbszentrale zum Thema „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am 28.06.2007

Das diesjährige Pressegespräch „Gesundheit“ veranstaltet die Wettbewerbszentrale am Donnerstag, den 28.06.2007 im KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg, Salon Lenné, Louisenstr. 58, in 61348 Bad Homburg v. d. H. Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und Expertin für den Bereich Gesundheit, wird über die Schwerpunkte in diesem Bereich des Wettbewerbsrechts und der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale in jüngster Zeit informieren.

Referat zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Rahmen der Geschäftsführerkonferenz der Bundestierärztekammer

Wie in jedem Jahr hat die Wettbewerbszentrale durch Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und Expertin für den Bereich des Gesundheitswesens, anlässlich der 39. BTK-Geschäftsführerkonferenz am 14./15.05.2007 in Münster über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich des Tierärztewesens berichtet.

Wettbewerbszentrale: Verwendung der Bezeichnung „Diplom“ in der Werbung nicht immer zulässig

Das Herausstellen eines „Diploms“ in der Werbung ist eine beliebte Methode, um besondere Fachkompetenz und Seriosität des Werbenden zu unterstreichen. Wird jedoch in der Werbung auf ein „Diplom“ hingewiesen, obwohl beispielsweise ein entsprechender Diplom-Studiengang gar nicht existiert oder der Werbende eine entsprechend anerkannte Prüfung nicht abgelegt hat, ist das irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de