BGH zur Werbung mit „Kinderzahnarztpraxis“ und „Kinderzahnärztin“
Die Werbung einer Zahnärztin mit der Angabe „Kinderzahnarztpraxis“ ist nicht irreführend. Das hat der BGH mit jetzt veröffentlichtem Urteil entschieden
Die Werbung einer Zahnärztin mit der Angabe „Kinderzahnarztpraxis“ ist nicht irreführend. Das hat der BGH mit jetzt veröffentlichtem Urteil entschieden
Die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am Donnerstag, den 18.06.2008, um 10.30 Uhr, in ihren Räumlichkeiten in Bad Homburg, Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg v. d. H. Geplante Themen des Pressegesprächs sind:
Das Landgericht München I hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale eine einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Hausärzteverband erlassen (Entscheidung vom 07.04.2009, Az. 11HK O 6351/09 – nicht rechtskräftig). Gegenstand ist eine vom Bayerischen Hausärzteverband an seine Mitglieder herausgegebene Patienteninformation, mit der nach Auffassung der Wettbewerbszentrale Patienten zum Wechsel in die AOK veranlasst werden sollten. Das Gericht hat nun dem Hausärzteverband untersagt, seinen Mitgliedern eine derartige Patienteninfo zur Verfügung zu stellen.
Gestern trat mit dem neu eingefügten § 128 SGB V eine umfassende neue Regelung der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten in Kraft. Ausgangspunkt waren deutliche Hinweise auf Fehlentwicklungen in der Kooperation zwischen Fachärzten und Betrieben der Gesundheitshandwerke, insbesondere aus dem Bereich der Hörgeräteakustik und Orthopädie-Technik. Hierbei ging es um finanzielle Zuwendungen,
Für viel Aufsehen sorgt die Aktion einer Diskothek in Celle: Während einer Diskothekennacht soll eine Schönheitsoperation zur Brustvergrößerung unter 30 Bewerberinnen verlost werden, so die Werbung für die Veranstaltung unter dem Motto „Kämpfe um deinen Traum“. Ärzte kritisieren diese Aktion als verantwortungslos. Die Wettbewerbszentrale hat nun sowohl die Betreiber der Diskothek als auch die vermittelnde Agentur abgemahnt – mit Erfolg.
Unzulässige Zuweisungspraktiken zwischen Augenärzten und Augenoptikern können für die betroffenen Personen und Betriebe bei Mehrfachverstößen empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Landgericht München I hatte jüngst in einem Ordnungsmittelverfahren der Wettbewerbszentrale zum Aktenzeichen 1HK O 13718/07 darüber zu befinden, wie es sich mit entsprechenden Zuweisungspraktiken eines Augenarztes an eine Augenoptikerin verhält.
Das Werbeverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel könnte zukünftig gelockert werden: Medienberichten zur Folge plant die EU-Kommission, im Herbst einen Richtlinienvorschlag vorzulegen, wonach in der EU zukünftig auch über verschreibungspflichtige Medikamente öffentlich informiert werden darf.
Die Wettbewerbszentrale warnt vor Panikmache wegen abmahnfähiger Fehler auf Ärzte-Homepages: Die Stiftung Gesundheit hatte jüngst unter der Überschrift „Studie: 8.000 Arzthomepages abgemahnt – Gesamtschaden rund acht Millionen Euro“ berichtet: „Den Ärzten in Deutschland entsteht durch Abmahnungen ihrer Homepages in der Summe ein Schaden in Millionenhöhe.
„Der Gesundheitsmarkt ist in Bewegung – auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Neue Vertriebsformen werfen neue wettbewerbsrechtliche Fragen auf.“ Dieses Fazit zog Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Expertin für das Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen anlässlich des heutigen Pressegesprächs in Bad Homburg.
Die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am Dienstag, den 10.06.2008, um 10.30 Uhr, in ihren Räumlichkeiten in Bad Homburg, Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg v. d. H. Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Expertin für den Bereich des Gesundheitswesens, wird erläutern,