Werbung für kostenloses Girokonto erneut vor Gericht
Das Landgericht Neuruppin wird am 5. September über die Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Volks- und Raiffeisenbank Prignitz e.G. wegen einer Werbung für ein „kostenloses“ Girokonto mündlich verhandeln (LG Neuruppin, AZ. 6 O 2/18).
Die Beklagte Bank warb im Internet mit dem Hinweis “Ihr kostenloses Girokonto“ und stellte werblich heraus, dass sie ein Konto mit einer „Komplettleistung“ anbiete.
Tatsächlich verlangte die Bank zwar keine Entgelte für die Kontoführung. Wenn der Kunde aber die im Internet beworbenen Leistungen zum Beispiel des Abholens von Bargeld an einem der 18.500 verfügbaren Geldautomaten nutzen wollte, musste er für die Ausstellung der dafür erforderlichen Bankkarte zusätzlich 5 Euro aufwenden.