Deutsche Bank gibt Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale ab – Bank kann bei der Abwicklung von Baufinanzierungen SEPA Verordnung von 2012 allerdings erst zum Jahresende 2019 umsetzen
Die Wettbewerbszentrale hatte im Rahmen ihrer SEPA-Beschwerdestelle eine Eingabe erhalten, wonach die DB Privat und Firmenkundenbank AG bei der Abwicklung von Baufinanzierungen – insbesondere auch bei Wohnbaudarlehen und Bausparverträgen – die Zahlung per Lastschrift nur von in Deutschland geführten Konten vornimmt. Der Wettbewerbszentrale wurde dazu eine Mail vorgelegt, in der ausgeführt wurde, die DB Privat und Firmenkundenbank AG würde SEPA-Mandate nur von inländischen Kreditinstituten akzeptiert.