Kontaktverbot im Rahmen der Kündigungshilfe von Versicherungsverträgen unzulässig – OLG Oldenburg zu einer häufig geübten Praxis der Versicherungsbranche
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einem Vermittlungsunternehmen für Finanzdienstleistungen, das über freie Versicherungsmakler auch Versicherungen vermittelt, untersagt, im Rahmen der Kündigungshilfe beim Wechsel von Versicherungen systematisch ein umfassendes generelles Kontaktverbot zu initiieren (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.05.2019, Az. 06 U 27/18). Damit erteilt das Gericht einer in der Versicherungsbranche häufiger geübten Praxis, im Falle der Umversicherung ein Kontaktverbot zu initiieren, eine deutliche Absage.