LG Nürnberg-Fürth untersagt Legal-Tech Anbieter die Initiierung eines Kontaktverbotes gegenüber Versicherungen
Ein Anbieter von Legal Tech Dienstleistungen darf im Rahmen des Ankaufs von Versicherungsverträgen die Versicherten nicht dazu veranlassen zu erklären, dass der von der Kündigung betroffene Versicherer zukünftig ausschließlich mit dem Legal Tech Anbieter korrespondieren soll.