LG Darmstadt untersagt Finanzvermittlerin die Verwendung der Geschäftsbezeichnung „Banka“ sowie Werbung mit unzutreffender Unternehmenstradition
Das Landgericht Darmstadt hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Vermittlerin von Finanzprodukten im Anlagen- und Immobiliengeschäft untersagt, mit der Geschäftsbezeichnung „Banka“