Finanzen, Banken & Versicherungen

Sie haben einen Bausparvertrag gewonnen

So benachrichtigte eine Stadtsparkasse die Teilnehmerin eines Gewinnspiels, bei dem gemäß der Ankündigung Bausparverträge mit einer Gesamtsumme von 100.000 € verlost werden sollten.

Die glückliche Gewinnerin wurde darüber benachrichtigt, dass sie einen Bausparvertrag in Höhe von 15.000 € gewonnen hätte.

Beratungsunternehmen und keine Bank

Die deutsche Tochtergesellschaft eines weltweit tätigen Beratungshauses warb per E-Mail um Kunden mit Informationen zum Abschluss eines Unternehmenskaufes, bei dem dieses Unternehmen als Berater mitgewirkt hatte. Im Rahmen dieser E-Mail beschrieb das Unternehmen seine Tätigkeit neben der Firmenbezeichnung mit dem Hinweis „Investment Banking“.

Versicherungsvermittler unterliegen nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Ein Versicherungsvermittler aus Norddeutschland, der sich auf die Vermittlung von Versicherungen für Motor- und Segelyachten spezialisiert hat, bewarb die von ihm angebotenen Vermittlungsleistungen im Impressum seines Internetauftrittes damit, dass die von ihm angebotenen Dienstleistungen, aber auch seine Tätigkeit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterlägen. Diese Angabe, mit der das Unternehmen um das Vertrauen potentieller Kunden warb, entspricht nicht den Tatsachen, weil tatsächlich die BaFin eine solche Aufsicht über Versicherungsvermittler tatsächlich nicht durchführt.

Zweiter Kongress der Versicherungswirtschaft in der IHK Potsdam

Die Industrie- und Handelskammer Potsdam veranstaltet in diesem Jahr zum zweiten Mal mit Unterstützung der Schutzvereinigung Deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e. V., dem Verband Deutscher Versicherungsmakler e. V., dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V., der Wirtschaftskanzlei Perschke, der Vereinigung Votum, Verband unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.
und der Wettbewerbszentrale den Kongress der Versicherungswirtschaft in der HK Potsdam
am 10.11.2011.

Genehmigung in Höhe von 100.000,00 €?

Mit dieser Überschrift warb ein Unternehmen für den Abschluss von so genannten „Finanzsanierungsverträgen“. In dem schriftlich unterbreiteten Angebot bezeichnete sich das Unternehmen als renommierte Gesellschaft, das sehr erfolgreich Lösungen für finanzielle Angelegenheiten vermittelt. Auch im Internetauftritt des Unternehmens wird für die Vermittlung von Sofortkrediten, Eilkrediten und Krediten ohne Schufa geworben.

Bauplatzvermittlung durch Bank – Angabe der Maklercourtage erforderlich

Eine Bank bot im Amtsblatt einer Gemeinde mehrfach die Vermittlung von Bauplätzen für Interessierte in einem Neubaugebiet an. Unter dem Titel „Sichern Sie sich jetzt die ersten Plätze zu günstigen Preisen“ wurde aufgefordert, sich mit den namentlich genannten Mitarbeitern der Bank in Verbindung zu setzen. Für die Vermittlung der Bauplätze verlangte die Bank nach erfolgreicher Vermittlung eine Maklercourtage in Höhe von 5,95 % der Kaufpreissumme. Ein entsprechender Hinweis fehlte jedoch in der Werbung.

Exklusivangebot für Verwaltungsangestellte

Eine Bank, die vor 90 Jahren als Selbsthilfeeinrichtung für Beamte gegründet worden war, inzwischen aber als „Universalbank für alle Privatkunden“ Bankdienstleistungen anbietet, wandte sich mit Werbeschreiben direkt an Angestellte einer Vermessungs- und Katasterverwaltung.

Unter der Überschrift „Exklusivangebote für die Bediensteten der XY Verwaltung“ bot die Bank zeitlich befristet neben einem kostenlosen Bezügekonto weitere Dienstleistungen wie einen Abruf-Dispokredit und besondere Konditionen zur Baufinanzierung an

Telefonwerbung einer Großbank

Auch große Unternehmen benutzen zur Neukundengewinnung das Mittel der telefonischen Kontaktaufnahme ungeachtet der Tatsache, dass derartige Belästigungen mit den Mitteln des lauteren Wettbewerbs nicht in Einklang stehen.

So rief die Mitarbeiterin einer Großbank einen Bestattungsunternehmer an, um ihn zu veranlassen ein Konto in der örtlichen Filiale der Bank zu eröffnen. Gleichzeitig wurde ihm angeboten, die Filiale vor Ort bei einem persönlichen Besuch kennen zu lernen. Der Bestattungsunternehmer hatte weder dort ein Konto noch sonst in irgendeiner Weise Kontakt zu der Bank.

BGH: Klausel über Zahlung einer monatlichen Gebühr für Führung eines Darlehenskontos durch Bank unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 07.06.2011, Az. XI ZR 388/10) eine Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung eines Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für unwirksam erklärt. Nach der Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Darlehensverträge ließ sich die Bank beim Abschluss von Darlehensverträgen die Bezahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos versprechen.

Möglichkeit der Senkung der Lohnnebenkosten rechtfertigt keinen Werbeanruf

Mit News vom 20.01.2011 >> hatte die Wettbewerbszentrale über einen Fall berichtet, bei dem die Tochtergesellschaft einer bedeutenden privaten Krankenversicherungsgesellschaft sowohl gegenüber Endverbrauchern als auch gegenüber Unternehmern Beratungsleistungen im Bereich der privaten Krankenversicherungen per Telefon angeboten hatte. In den Telefonanrufen wurde ein kostenloser Versicherungsvergleich angeboten mit dem Ziel, Kosteneinsparungen herbeizuführen.

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Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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