Finanzen, Banken & Versicherungen

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Geldautomaten – keine Zertifizierung durch die BaFin

Ein Dienstleistungsunternehmen, das sich selbst als „führender Betreiber von Geldautomaten“ bezeichnet, bewarb die Aufstellung von Geldautomaten im Internet sowohl gegenüber Finanzinstituten als auch gegenüber den Betreibern von Spielcasinos.

Geworben wurde mit einer Übereinstimmung der Automatenaufstellung mit den Regeln der BaFin,

Malwettbewerb für Bausparkunden

Eine genossenschaftlich organisierte Bank bewarb in ihren Geschäftsräumen einen Malwettbewerb. An diesem Wettbewerb sollten alle Kunden zwischen 0 und 12 Jahren teilnehmen können, für die ein Bausparvertrag abgeschlossen wurde. Der Malwettbewerb wurde angekündigt und beworben mit dem Hinweis „Malwettbewerb, also Buntstifte und Traumhaus schnappen und losmalen“.

Aktionsangebot Top-Tagesgeld – Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verbot der irreführenden Werbung einer Verbraucherbank

Mit nunmehr rechtskräftigem Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 29.08.2014, Az. I – 20 U 175/13) das Verbot der Werbung einer Verbraucherbank mit einem Aktionsangebot für ein so genanntes „Top-Tagesgeld“ bestätigt. Die Bank hatte auf der Startseite ihres Internetauftrittes das Aktionsangebot beworben mit dem Hinweis „Jetzt 2,25 % Zinsen p. a. – kühl kalkuliert, gut profitiert. Im unteren Teil befand sich ein Button mit der Aufschrift „Jetzt Rendite sichern.“. Tatsächlich galt der in der Blickfangwerbung herausgestellte, über dem marktüblichen liegende Zinssatz von 2,25 % jedoch nur für einen Anlagebetrag bis 5.000 Euro.

Wettbewerbszentrale beanstandet unlautere Ankündigung eines SCHUFA-Eintrags eines Energieversorgers

Die Wettbewerbszentrale wurde auf die Mahnschreiben eines Energieversorgers in Hessen aufmerksam gemacht. Darin forderte der Energieversorger einen Kunden auf, offene Rechnungen zu begleichen. Für den Fall der Nichtzahlung kündigte er die Übergabe der Forderung an das Inkasso an und behielt sich vor, einen Eintrag bei der SCHUFA Holding AG zu Lasten der Schuldner vornehmen zu lassen.

E-Paymentsystem geht vorläufig offline

Ein in London ansässiges E-Paymentsystem bot deutschen Verbrauchern zum Herunterladen eine App an, mit der Kunden soziale und finanzielle Transaktionen mit Freunden durchführen sollten. Die App erlaubte neben dem Verschicken von Nachrichten und dem Versenden von Bildern auch das Senden und Empfangen von Geld. Die entsprechende App wurde im Internet zum Herunterladen für Android und EOS-basierte Handys angeboten,

Kunden werben Kunden

Unter dieser Überschrift bewarb eine Bank insbesondere im Internet das Angebot für Bestandskunden, weitere Kunden für die verschiedenen angebotenen Kontomodelle zu gewinnen. Als Prämien wurden an mehreren Stellen des Internetauftrittes eine 20 Euro Gutschrift, eine 40 Euro Spende an UNICEF, zwei Flaschen Champagner sowie ein Zinsbonus bzw. freie Buchungen auf einem Depot-Konto ausgelobt. In der Werbung wurde der Eindruck erweckt, für die erfolgreiche Werbung eines Kunden erhielte der Werber

Bank darf per AGB kein Reklamationsentgelt fordern

Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank, die ein pauschaliertes Entgelt für Reklamationen, Nachfragen oder Nachforschungen im Zusammenhang mit Überweisungen oder ein pauschales Entgelt für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. einer Nichtabnahmeentschädigung eines Kredites vorsehen sind unzulässig. Eine dementsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (Az. 23 U 50/12) ist nach Revisionsrücknahme (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.01.2014, Az. XI ZR 180/13) aktuell rechtskräftig geworden.

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