Wiederholte SCHUFA-Belehrung eines Inkassounternehmens – LG Köln erlässt Anerkenntnisurteil
Die Versendung von Zahlungsaufforderungen durch ein Inkassounternehmen unter Hinweis auf die Möglichkeit einer Schufa-Meldung ist unzulässig, wenn der Adressat des Schreibens der geltend gemachten Forderung bereits widersprochen hat. Dies hat das Landgericht Köln auf Antrag der Wettbewerbszentrale entschieden und ein Inkassounternehmen zur Unterlassung einer solchen wiederholten Belehrung verurteilt