Finanzen, Banken & Versicherungen

Bundesgerichtshof erklärt pauschales Mindestentgelt für geduldete Überziehung eines Girokontos für unzulässig

Nach einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2016 hat der Bundesgerichtshof in zwei von ihm am gleichen Tag entschiedenen Prozessverfahren Klauseln, die ein Mindestentgelt im Falle einer geduldeten Überziehung vorsahen, als unwirksam angesehen.

Die betroffenen Banken hatten neben den Überziehungszinsen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass der Kunde im Falle einer geduldeten Überziehung ein Mindestentgelt von 6,90 Euro pro Rechnungsabschluss bzw. 2,95 Euro je Monat unabhängig von den tatsächlich angefallenen Zinsen zu zahlen hat.

Firmenname und Firmenadresse der Bank bei der Werbung für eine Kapitalanlage in einem Zeitungsinserat erforderlich

Schon im letzten Jahr hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass bei der Finanzierungswerbung eine Möbelhauses mit dem Angebot den Kaufpreis zu finanzieren, das Möbelhaus verpflichtet ist, Angaben zur Identität der anbietenden Bank in der Werbung zu machen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 – I 15 U 100/14). Das Gericht verpflichtete das Möbelhaus im Rahmen dieser Werbung die genaue Bezeichnung der Bank mit Firmierung und deren Anschrift zu nennen.

Unzulässige Telefonwerbung eines Inkassodienstleisters

Ein Inkassodienstleister aus Flensburg bewarb die von ihm angebotenen Dienstleistungen bei einer Praxisklinik für Mund,- Kiefer,- Gesichtschirurgie per Telefon. In dem Telefongespräch wurde den Mitarbeitern der Praxisklinik angeboten, Forderungen, die nicht über die Abrechnungszentrale oder eine zentrale Abrechnungsstelle eingezogen werden, für die Praxisklinik einzuziehen. Die Praxisklinik hatte zuvor einer werblichen Ansprache per Telefon nicht zugestimmt.

Unzulässige Bankentgelte – Wettbewerbszentrale setzt Unterlassungsanspruch erfolgreich durch

Die Wettbewerbszentrale ist erfolgreich gegen die Berechnung von unzulässigen Entgelten durch eine Sparkasse vorgegangen.

Im Rahmen der Ankündigung und Bewerbung eines Geschäftsgirokontos warb die Sparkasse für den Abschluss eines Girokontovertrages mit einem Überblick über die „Konditionen“ für ihre „vielfältigen Leistungen“. Aufgeführt wurden Kosten für beleghafte Aufträge, Überweisungsgutschriften und Lastschrifteneinzüge.

Rückblick: Erfahrungsaustausch der Wettbewerbszentrale mit der BaFin

Am 12.07. fand zum zweiten Mal ein Erfahrungsaustausch der Wettbewerbszentrale mir der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt statt.

Im Rahmen der Umstrukturierung der BaFin wurde für die Aufgaben des Verbraucherschutzes im Bereich der Wertpapieraufsicht und des Asset Managements die Abteilung Verbraucherschutz (VBS) gebildet. Diese neue Abteilung hat referatsübergreifend insbesondere die neu der BaFin im Bereich des Verbraucherschutzes zugewiesenen Aufgaben übernommen.

Mangelnde Transparenz beim Framing durch ein Versicherungsvergleichsportal – Wettbewerbszentrale beanstandet fehlende Vermittlererlaubnis

Die Wettbewerbszentrale hat aktuell gegenüber einem Internetportal, das „Versicherungsvergleiche“ anbietet, beanstandet, dass dieses Versicherungsverträge vermittelt, ohne dabei über die insoweit erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

Kunden, die über dieses Portal einen Vergleich, z. B. zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung, durchführen, erhalten von dem Portal konkrete Empfehlungen zum Abschluss von Versicherungsverträgen, wenn sie Daten zu ihrem Fahrzeug, zur Person von Halter und Fahrer sowie zum Versicherungsnehmer eingeben.

Kein Schutzschirm für Lebensversicherungen – Anwaltskanzlei verpflichtet sich zur Unterlassung irreführender Angaben

Eine nach eigenen Angaben auf Vermögensrecht spezialisierte Wirtschaftskanzlei in München richtete ein Werbeschreiben an „alle Mandanten und Freunde“. Die Kanzlei bietet insbesondere auch auf ihrer Internetseite Versicherungsnehmern die Überprüfung ihrer Lebensversicherung an im Hinblick auf die Frage, ob ein „Ausstieg“ aus der Lebensversicherung möglich ist.

Im Rahmen des zur Akquise derartiger Mandanten versandten Rundschreibens stellte die Rechtsanwaltskanzlei die Behauptung auf, dass eine Nachfrage beim Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BAFIN) ergeben habe, dass derzeit schon 6 Lebensversicherungsunternehmen unter einen Schutzschirm gestellt seien.

Einwand des Rechtsmissbrauchs beim Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

In gleich zwei Fällen wird sich der Bundesgerichtshof im Mai 2016 mit der Frage befassen, ob der Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages im Hinblick auf den Einwand des Rechtsmissbrauches unzulässig ist (BGH, Az. XI ZR 366/15, Verhandlungstermin am 24. Mai, und BGH, Az. XI ZR 511/15, Verhandlungstermin am 31. Mai 2016).

In beiden vom BGH zu entscheidenden Fällen geht es um die Frage, ob Verbraucher auch Jahre nach Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages und vollständiger oder teilweiser Rückzahlung den Widerruf des Vertrages mit der Folge erklären können, dass dieser rückabzuwickeln ist.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim „2.Tag der Versicherungswirtschaft“ der Industrie- und Handelskammern Rheinhessen und Wiesbaden in Mainz

Am 10. März fand in Mainz der „ 2. Tag der Versicherungswirtschaft“ der Industrie- und Handelskammern Rheinhessen und Wiesbaden in Mainz statt.

Die mehr als 70 Teilnehmer aus der Versicherungswirtschaft erhielten zunächst von Ulrich Zander, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in Berlin und Brüssel, also zum Versicherungsvertrieb der Zukunft. Es folgte ein Vortrag der Wettbewerbszentrale zum Wettbewerbsrecht, bei dem auch Dr. Hannes Kopf, Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Rheinland Pfalz, zugegen war:

Wiederholte SCHUFA-Belehrung eines Inkassounternehmens – LG Köln erlässt Anerkenntnisurteil

Die Versendung von Zahlungsaufforderungen durch ein Inkassounternehmen unter Hinweis auf die Möglichkeit einer Schufa-Meldung ist unzulässig, wenn der Adressat des Schreibens der geltend gemachten Forderung bereits widersprochen hat. Dies hat das Landgericht Köln auf Antrag der Wettbewerbszentrale entschieden und ein Inkassounternehmen zur Unterlassung einer solchen wiederholten Belehrung verurteilt

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de