Versicherungsvermittler: Impressum muss richtig sein
Das Impressum eines Versicherungsvermittlers muss zutreffende Angaben enthalten. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in einer aktuell veröffentlichen Entscheidung vom 14.03.2017 (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2017, Az. 6 U 44/16).
Der beklagte Versicherungsvermittler hatte im Rahmen seines Impressums folgende Angaben aufgeführt: