OLG Bamberg entscheidet zu „Zugelassenes Inkassounternehmen“
Die Werbung eines im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Inkassounternehmens mit dem Hinweis „zugelassenes Inkassounternehmen“ ist nach einem Beschluss des OLG Bamberg nicht irreführend (OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 12.06.2017 – 3 U 161/16).
Das beklagte Inkassounternehmen warb sowohl auf seiner Homepage als auch auf dem Briefpapier mit dem Hinweis „zugelassenes Inkassounternehmen“.