Finanzmarkt

Werbung für kostenloses Girokonto abermals auf dem Prüfstand

Zum vierten Mal in Folge hat die Wettbewerbszentrale gegen eine Bank wegen der Werbung für ein kostenloses Girokonto Unterlassungsklage eingereicht.

Die Deutsche Apotheker und Ärztebank hatte gegenüber angestellten Ärzten, die zugleich Mitglied des Marburger Bundes sind, für den Abschluss eines Girokontovertrages unter der Überschrift: „Das kostenlose apoGirokonto“ geworben. In der Werbung wurden dann die mit dem Konto verbundenen Leistungen als kostenlos geschildert –

Ein Jahr Beschwerdestelle „SEPA-Diskriminierungen“ – Wettbewerbszentrale zieht positive Bilanz

Vor einem Jahr hat die Wettbewerbszentrale auf Anregung ihrer Mitglieder in Abstimmung mit der BaFIN und der Bundesbank eine Beschwerdestelle gegen SEPA-Diskriminierungen eingerichtet, an die sich Unternehmer und Verbraucher wenden können, wenn sie bei der Akzeptanz von SEPA-erreichbaren Konten zur Durchführung von Zahlungen auf Schwierigkeiten stoßen.

Rückblick: Kongress des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. in Berlin (BDIU) mit Workshop zum Wettbewerbsrecht für Inkassounternehmer

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen veranstaltete am 17. und 18. Mai 2018 in Berlin seinen Jahreskongress. Mehr als 550 Teilnehmer aus Forderungsmanagement, Politik und Gesellschaft trafen sich unter dem Motto: „Fair – up to date – erfolgreich“. Hauptthemen waren die digitale Innovation für das Forderungsmanagement, die Vorbereitung der Inkassobranche auf die am 25. Mai in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung sowie aktuelle Probleme im Bereich des Identitätsdiebstahls.

Gebührenfreies“ Girokonto: Wettbewerbszentrale lässt erneut Werbung einer Bank als irreführend untersagen – Urteil mit Bedeutung für die gesamte Bankenbranche –

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Stuttgart der Sparda-Bank Baden-Württemberg die Werbung mit einem „gebührenfreien“ Girokonto als irreführend untersagt (Urteil vom 19.02.2018, Az. 35 O 57/17 KfH – nicht rechtskräftig). Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, misst die Wettbewerbszentrale diesem Verfahren Bedeutung für die gesamte Bankenbranche bei.

Das in Stuttgart ansässige Bankinstitut gehört zu einer Bankengruppe, die nahezu flächen-deckend und bundesweit unter Hinweis auf ein für den Kunden kostenloses Girokonto wirbt. Zwar erhebt die Bank tatsächlich kein Entgelt für die Kontoführung. Die Bank führte aber 2017 für die Ausstellung einer EC-Karte (Girocard) ein jährliches Entgelt von 10 Euro ein. Dieses Entgelt erhält der Kunde nur dann zurück, wenn

Bundesgerichtshof hält erneut an seiner Rechtsprechung zur irreführenden Blickfangwerbung auch für bedeutsamere Kaufentscheidungen fest

Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017, Az. I ZR 53/16) daran festgehalten, das eine irreführende Blickfangwerbung nur so aufgeklärt werden kann, dass durch einen am Blickfang teilnehmenden Hinweis der Verbraucher informiert wird.

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Verbot von Zahlungsentgelten im Handel tritt am 13.01.2018 in Kraft – Wettbewerbszentrale richtet neue Beschwerdestelle ein

Am 13.01.2018 treten die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen.

Mit dieser am Samstag in Kraft tretenden Neuregelung soll sichergestellt werden, dass Verbraucher beim Kauf von Waren sowie bei der Bezahlung von Dienstleistungen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Der neue § 270a BGB sieht vor, dass jedenfalls für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel (Überweisung, Lastschrift, paypal, Visa und Mastercard) in Zukunft keine zusätzlichen Entgelte mehr vereinbart werden dürfen.

Damit wird die Möglichkeit der – wenn auch nur teilweisen – Weitergabe von mit bestimmten Zahlungsmodalitäten verbundenen Kosten für die Mehrzahl der angebotenen Zahlungswege abgeschafft. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Verbraucher vor unerwarteten Entgeltforderungen im Bereich des Handels zu schützen, die ihm nach Erfahrung der Wettbewerbszentrale häufig erst im laufenden Bestellvorgang mitgeteilt werden.

OLG Bamberg entscheidet zu „Zugelassenes Inkassounternehmen“

Die Werbung eines im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Inkassounternehmens mit dem Hinweis „zugelassenes Inkassounternehmen“ ist nach einem Beschluss des OLG Bamberg nicht irreführend (OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 12.06.2017 – 3 U 161/16).

Das beklagte Inkassounternehmen warb sowohl auf seiner Homepage als auch auf dem Briefpapier mit dem Hinweis „zugelassenes Inkassounternehmen“.

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Tannenwaldallee 6
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