Finanzmarkt

BGH bestätigt wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben – Wettbewerbszentrale: Grundsatzurteil für diesen Bereich der Legal Tech-Dienstleistungen

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuell veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden, dass die Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens, die auch die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließende Vollstreckungsmaßnahmen in Aussicht stellt, grundsätzlich keine wettbewerbsrechtlich unzulässige Geschäftspraktik darstellt (BGH, Urteil vom 22. März 2018, Az. I ZR 25/17).

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale hat diese Entscheidung grundsätzliche Bedeutung für alle Unternehmen, die im B2C-Geschäft tätig sind – ebenso wie für Verbraucher.

6 Monate Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale sieht noch erheblichen Klärungsbedarf zur gesetzlichen Neuregelung

Seit 13.01.2018 sind die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Ebenso finden sich dort Informationen über den genauen Inhalt und die Folgen der neuen Regelungen.

Irreführende Werbung für den Erwerb von Investmentfonds-Anteilen unterbunden – Wettbewerbszentrale erreicht Unterlassungsverpflichtung eines Versicherungsmaklers

Der Wettbewerbszentrale hat im Hinblick auf die Werbung eines Versicherungsmaklers für eine Fondsanlage außergerichtlich die Unterlassung einiger irreführender Aussagen erreicht: Der Versicherungsmakler, der sich gleichzeitig auch als Finanzdienstleister betätigt, hatte in einem Kundenanschreiben für Geldanlagen in Form eines Investmentfonds geworben, der der Aufsicht durch die luxemburgische Finanzaufsicht unterliegt.

Werbung für kostenloses Girokonto abermals auf dem Prüfstand

Zum vierten Mal in Folge hat die Wettbewerbszentrale gegen eine Bank wegen der Werbung für ein kostenloses Girokonto Unterlassungsklage eingereicht.

Die Deutsche Apotheker und Ärztebank hatte gegenüber angestellten Ärzten, die zugleich Mitglied des Marburger Bundes sind, für den Abschluss eines Girokontovertrages unter der Überschrift: „Das kostenlose apoGirokonto“ geworben. In der Werbung wurden dann die mit dem Konto verbundenen Leistungen als kostenlos geschildert –

Ein Jahr Beschwerdestelle „SEPA-Diskriminierungen“ – Wettbewerbszentrale zieht positive Bilanz

Vor einem Jahr hat die Wettbewerbszentrale auf Anregung ihrer Mitglieder in Abstimmung mit der BaFIN und der Bundesbank eine Beschwerdestelle gegen SEPA-Diskriminierungen eingerichtet, an die sich Unternehmer und Verbraucher wenden können, wenn sie bei der Akzeptanz von SEPA-erreichbaren Konten zur Durchführung von Zahlungen auf Schwierigkeiten stoßen.

Rückblick: Kongress des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. in Berlin (BDIU) mit Workshop zum Wettbewerbsrecht für Inkassounternehmer

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen veranstaltete am 17. und 18. Mai 2018 in Berlin seinen Jahreskongress. Mehr als 550 Teilnehmer aus Forderungsmanagement, Politik und Gesellschaft trafen sich unter dem Motto: „Fair – up to date – erfolgreich“. Hauptthemen waren die digitale Innovation für das Forderungsmanagement, die Vorbereitung der Inkassobranche auf die am 25. Mai in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung sowie aktuelle Probleme im Bereich des Identitätsdiebstahls.

Gebührenfreies“ Girokonto: Wettbewerbszentrale lässt erneut Werbung einer Bank als irreführend untersagen – Urteil mit Bedeutung für die gesamte Bankenbranche –

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Stuttgart der Sparda-Bank Baden-Württemberg die Werbung mit einem „gebührenfreien“ Girokonto als irreführend untersagt (Urteil vom 19.02.2018, Az. 35 O 57/17 KfH – nicht rechtskräftig). Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, misst die Wettbewerbszentrale diesem Verfahren Bedeutung für die gesamte Bankenbranche bei.

Das in Stuttgart ansässige Bankinstitut gehört zu einer Bankengruppe, die nahezu flächen-deckend und bundesweit unter Hinweis auf ein für den Kunden kostenloses Girokonto wirbt. Zwar erhebt die Bank tatsächlich kein Entgelt für die Kontoführung. Die Bank führte aber 2017 für die Ausstellung einer EC-Karte (Girocard) ein jährliches Entgelt von 10 Euro ein. Dieses Entgelt erhält der Kunde nur dann zurück, wenn

Bundesgerichtshof hält erneut an seiner Rechtsprechung zur irreführenden Blickfangwerbung auch für bedeutsamere Kaufentscheidungen fest

Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017, Az. I ZR 53/16) daran festgehalten, das eine irreführende Blickfangwerbung nur so aufgeklärt werden kann, dass durch einen am Blickfang teilnehmenden Hinweis der Verbraucher informiert wird.

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