Werbung für kostenloses Girokonto – Bank erkennt Unterlassungsanspruch an
Vor dem Landgericht Neuruppin hat die Volks- und Raiffeisenbank Prignitz e.G. wegen einer Werbung für ein „kostenloses“ Girokonto den Anspruch auf Unterlassung dieser Werbung in der mündlichen Verhandlung am 5. September anerkannt.(LG Neuruppin, Anerkenntnisurteil vom 05.09.2018,AZ. 6 O 2/18).