Erneut Bankentgelt auf dem Prüfstand – BGH verhandelt am 14.05.2019 über die Klage der Wettbewerbszentrale
In einem weiteren Verfahren wird der BGH Gelegenheit haben, über die Zulässigkeit eines von einer Sparkasse verlangten Bankentgelts (hier: Entgelt für Barauszahlungen am Bankschalter) zu entscheiden. Der Senat hat in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren Termin zur mündlichen Verhandlung für den 14. Mai 2019 anberaumt (Az. XI ZR 768/17).