BGH entscheidet am 18.06.2019 über Frage der Zulässigkeit eines Entgeltes für Bargeldauszahlungen am Bankschalter
In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren zur Frage der Zulässigkeit eines von einer Sparkasse verlangten Bankentgelts hat der BGH eine Entscheidung für den 18.06.2019 angekündigt (Az. XI ZR 768/17). Konkret geht es um ein Entgelt für Barauszahlungen am Bankschalter.
Die beklagte Sparkasse hatte je nach Kontomodell für die Auszahlung von Bargeld an der Kasse zwei Euro oder einen Euro berechnet. Eine Freipostenregelung sehen die AGB der Sparkasse nicht vor.