Erneut Kontaktverbot eines Versicherungsvermittlers untersagt – OLG Jena zu einer öfter zu beobachtenden Praxis in der Versicherungsbranche
Das Oberlandesgericht Jena hat einem Versicherungsvermittler untersagt, ehemalige Kunden aufzufordern, die gegenüber seinem früheren Arbeitgeber erklärten Einwilligungen in die Verarbeitung ihrer Daten zu wiederrufen und sie zu einem generellen Kontaktverbot zu veranlassen