Zinsen für Überziehung des Girokontos müssen im Preisverzeichnis hervorgehoben werden – Bundesgerichtshof hält bisherige Darstellungspraxis von Banken für unzureichend
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Überziehungszinsen für die vereinbarte oder geduldete Überziehung eines Girokontos im Preisverzeichnis und im Rahmen der Internetwerbung von Banken und Spakassen besonders deutlich kenntlich zu machen sind