Finanzmarkt

Bundesgerichtshof: Ausnutzung des Vertragsbruchs eines bei einem Mitbewerber beschäftigten Mitarbeiters nicht zwingend unlauter

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 11.07.2007, Az. I ZR 96/04) entschieden, dass ein Versicherungsvermittler nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn er einen Außendienstmitarbeiter in Kenntnis dessen einstellt, dass dieser in Beziehung zu seinem bisherigen Arbeitgeber gegen ein Wettbewerbsverbot verstößt.

Neues Versicherungsvermittlergesetz tritt am 22.05.2007 in Kraft – Wettbewerbszentrale gewährt Umstellungsfrist zur Anpassung an geänderte Rechtslage

Am 22.05.2007 tritt das neue Versicherungsvermittlergesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.12.2006 über Versicherungsvermittlung umgesetzt. Ziel dieser EU-Richtlinie ist die Harmonisierung des Versicherungsvermittlermarkts und des entsprechenden Verbraucherschutzes. Von der Umsetzung betroffen sind

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de