Verbraucherkreditrichtlinie: Bundeskabinett legt Gesetzentwurf vor – Werbung für Darlehensverträge stärker reglementiert – Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts
Wie das Bundesministerium der Justiz gestern mitteilte, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem u. a. die europäische Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Mit dem Gesetz soll das Schutzniveau für Verbraucher bei Verbraucherkreditverträgen verbessert werden. Verbraucher sollen besser über den Vertragsinhalt informiert und Lockvogelangebote verhindert werden.