Finanzmarkt

Kapitalanlageanbieter muss Irreführung einräumen

Ein Kapitalanlagenanbieter im Bereich von regenerativen Energien warb in seinen Verkaufsprospekten mit einer jährlichen Mindestverzinsung von 6% und einer Investition mit realvorhandenem Gegenwert, mit –„Windkraftanlagen zum Anfassen“. Ebenso wurde mit einer maximalen Sicherheit durch eine breite Streuung des Genusskapitals geworben.

Kommunionkindern darf man keine Angst machen

Dies musste ein Versicherungsvermittler einsehen, der Kommunionkinder anschrieb mit dem Ziel ein speziell auf Kinder zugeschnittenes Versicherungspaket unter dem Titel „proKids Plus“ zu verkaufen.
Diese Unfallversicherung wurde gegenüber den 9- bis 10-jährigen Kindern mit dem Hinweis auf 2 Millionen Kinderunfälle im Jahr beworben.

Lügen haben kurze Beine

Dieses Sprichwort trifft auch auf einen Fall zu, bei dem eine Versicherungsvermittlerin einer privaten Krankenversicherung in einem Anwaltsbüro anrief. Sie verlangte zu einer Anwältin durchgestellt zu werden mit der Behauptung, sie wolle mit Ihre über eine berufliche Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwalt- und Notarverein sprechen.

Kreditbank will in Zukunft auf pauschale Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften verzichten

Die für die Abrechnung der IKEA-Family Bezahlkarte zuständige Kreditbank berechnete Kunden, deren Lastschrift von der Bank nicht eingelöst werden konnte, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zusätzlich zu den Rücklastschriftkosten der Empfängerbank (Fremdkosten). Begründet wurde dies mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, dem Preisverzeichnis, in dem eine solche Pauschalgebühr vorgesehen sei und mit System- und Personalkosten im Hause der Bank.

Versorgungswerk für Arbeitnehmer darf nicht darüber täuschen, dass es einer Aufsicht unterliegt

Wirbt ein Versorgungswerk damit, dass das „Bundesaufsichtsamt für Versicherungen und Finanzdienstleistungen“ das Versorgungsmodell auf seine Rechtmäßigkeit hin geprüft habe, obwohl es tatsächlich nicht einmal der Aufsicht der Bundesanstalt unterliegt, so ist dies irreführend. Ein entsprechendes Urteil hat die Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht München (Urteil vom 24.02.2010, AZ 1 HK O 22227/09) erstritten.

Hausverwalter dürfen nicht unsachlich beeinflusst werden –Versicherungsvertreter gibt Unterlassungserklärung ab

Ein gebundener Versicherungsvertreter bewarb seine Versicherungsangebote (Wohngebäude-, Haus und Grundbesitzerhaftpflicht sowie Glas- und Gewässerschadenshaftpflicht) in Werbeschreiben direkt gegenüber Hausverwaltern und versprach diesen eine Prämie in Höhe von bis zu 12.500 Euro, wenn sie die Eigentümergemeinschaft zum Abschluss einer Versicherung bewegten.

Bundesgerichtshof: Vorformulierte Einwilligung in Werbung per Post zulässig

In einem aktuellen Urteil (Entscheidung vom 11.11.2009, Az. VIII ZR 12/08) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu Gunsten von HappyDigits entschieden, dass eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorformulierte Einwilligungserklärung für die Verwendung von Kundendaten zu Werbezwecken per Post und zu Marktforschungszwecken zulässig ist, wenn der Kunde deutlich darauf hingewiesen wird, dass er diese Klausel streichen kann. Die Streichung kann zum Beispiel durch direktes Durchstreichen oder durch Ankreuzen eines Kästchens geschehen.

Werbung von Finanzdienstleistern mit Paketbenachrichtigungskarten

Eine neue Masche zur Tarnung von Werbung beschäftigt derzeit verunsicherte Verbraucher und die Wettbewerbszentrale. Vor allem im Raum Berlin finden Verbraucher im Briefkasten einen Benachrichtigungszettel der sowohl von der farblichen aber auch von der textlichen bzw. grafischen Gestaltung den Eindruck erweckt, als habe ein Paketzusteller den Wohnungsinhaber zu Hause nicht angetroffen. Ein „Seviceteam“ bittet dann den vermeintlichen Paketempfänger mit dem Hinweis „Wichtige Mitteilung“ um Rückruf.
Ruft man unter dieser Nummer dann tatsächlich an, so werden Finanzprodukte, Versicherungen oder Produkte zur Altersvorsorge angeboten.

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