Finanzmarkt

Irreführende Werbung der comdirect-Bank für kostenlose Visakarte untersagt – Wettbewerbszentrale gewinnt vor Gericht

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Itzehoe die comdirect-Bank zur Unterlassung der irreführenden Werbung für eine Visakarte verurteilt, wenn die Ausstellung dieser Karte entgegen der werblichen Ankündigung von einem monatlichen Geldeingang auf dem Girokonto abhängig gemacht wird (Urteil vom 20.03.2012, Az. 5 O 80/11 – nicht rechtskräftig).

Genehmigung in Höhe von 100.000 € – Update

Unter dem 21.09.2011 hatte die Wettbewerbszentrale über ein Prozessverfahren berichtet, das den Abschluss von so genannten „Finanzsanierungsverträgen“ betrifft.

Das Landgericht Münster hatte mit Urteil vom 24.08.2011 (Az. 026 O 55/11, F 5 0172/11) einem Kreditvermittler untersagt, Kunden unter der Überschrift „Genehmigung in Höhe von 100.000 €“ anzuschreiben, um diese zum Abschluss eines kostenpflichtigen so genannten „Finanzsanierungsvertrages“ zu bewegen.

Widerruf einer Festgeldvereinbarung

Eine international tätige Bank bot im Internet den Abschluss von Festgeldvereinbarungen an, bei denen Kunden online einen entsprechenden Vertrag zur Geldanlage abschließen konnten.

Kunden, die dieses Online-Angebot der Bank nutzten, erhielten bei Abschluss des Vertrages eine Bestätigung der Kontoeröffnung mit dem entsprechenden Anlagebetrag, auf dessen Rückseite die nach dem Gesetz erforderliche Belehrung über das Widerrufsrecht des Kunden abgebildet war.

Sie haben einen Bausparvertrag gewonnen

So benachrichtigte eine Stadtsparkasse die Teilnehmerin eines Gewinnspiels, bei dem gemäß der Ankündigung Bausparverträge mit einer Gesamtsumme von 100.000 € verlost werden sollten.

Die glückliche Gewinnerin wurde darüber benachrichtigt, dass sie einen Bausparvertrag in Höhe von 15.000 € gewonnen hätte.

Beratungsunternehmen und keine Bank

Die deutsche Tochtergesellschaft eines weltweit tätigen Beratungshauses warb per E-Mail um Kunden mit Informationen zum Abschluss eines Unternehmenskaufes, bei dem dieses Unternehmen als Berater mitgewirkt hatte. Im Rahmen dieser E-Mail beschrieb das Unternehmen seine Tätigkeit neben der Firmenbezeichnung mit dem Hinweis „Investment Banking“.

Versicherungsvermittler unterliegen nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Ein Versicherungsvermittler aus Norddeutschland, der sich auf die Vermittlung von Versicherungen für Motor- und Segelyachten spezialisiert hat, bewarb die von ihm angebotenen Vermittlungsleistungen im Impressum seines Internetauftrittes damit, dass die von ihm angebotenen Dienstleistungen, aber auch seine Tätigkeit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterlägen. Diese Angabe, mit der das Unternehmen um das Vertrauen potentieller Kunden warb, entspricht nicht den Tatsachen, weil tatsächlich die BaFin eine solche Aufsicht über Versicherungsvermittler tatsächlich nicht durchführt.

Genehmigung in Höhe von 100.000,00 €?

Mit dieser Überschrift warb ein Unternehmen für den Abschluss von so genannten „Finanzsanierungsverträgen“. In dem schriftlich unterbreiteten Angebot bezeichnete sich das Unternehmen als renommierte Gesellschaft, das sehr erfolgreich Lösungen für finanzielle Angelegenheiten vermittelt. Auch im Internetauftritt des Unternehmens wird für die Vermittlung von Sofortkrediten, Eilkrediten und Krediten ohne Schufa geworben.

Bauplatzvermittlung durch Bank – Angabe der Maklercourtage erforderlich

Eine Bank bot im Amtsblatt einer Gemeinde mehrfach die Vermittlung von Bauplätzen für Interessierte in einem Neubaugebiet an. Unter dem Titel „Sichern Sie sich jetzt die ersten Plätze zu günstigen Preisen“ wurde aufgefordert, sich mit den namentlich genannten Mitarbeitern der Bank in Verbindung zu setzen. Für die Vermittlung der Bauplätze verlangte die Bank nach erfolgreicher Vermittlung eine Maklercourtage in Höhe von 5,95 % der Kaufpreissumme. Ein entsprechender Hinweis fehlte jedoch in der Werbung.

Exklusivangebot für Verwaltungsangestellte

Eine Bank, die vor 90 Jahren als Selbsthilfeeinrichtung für Beamte gegründet worden war, inzwischen aber als „Universalbank für alle Privatkunden“ Bankdienstleistungen anbietet, wandte sich mit Werbeschreiben direkt an Angestellte einer Vermessungs- und Katasterverwaltung.

Unter der Überschrift „Exklusivangebote für die Bediensteten der XY Verwaltung“ bot die Bank zeitlich befristet neben einem kostenlosen Bezügekonto weitere Dienstleistungen wie einen Abruf-Dispokredit und besondere Konditionen zur Baufinanzierung an

Telefonwerbung einer Großbank

Auch große Unternehmen benutzen zur Neukundengewinnung das Mittel der telefonischen Kontaktaufnahme ungeachtet der Tatsache, dass derartige Belästigungen mit den Mitteln des lauteren Wettbewerbs nicht in Einklang stehen.

So rief die Mitarbeiterin einer Großbank einen Bestattungsunternehmer an, um ihn zu veranlassen ein Konto in der örtlichen Filiale der Bank zu eröffnen. Gleichzeitig wurde ihm angeboten, die Filiale vor Ort bei einem persönlichen Besuch kennen zu lernen. Der Bestattungsunternehmer hatte weder dort ein Konto noch sonst in irgendeiner Weise Kontakt zu der Bank.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

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Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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