Finanzmarkt

Bundesgerichtshof erklärt erneut eine Entgeltklausel einer Sparkasse für unwirksam

Mit Urteil vom 22. Mai 2012 (Az. XI ZR 290/11) hat der Bundesgerichtshof eine Entgeltklausel für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift auch auf der Grundlage des neuen Zahlungsdiensterechts für unwirksam erklärt.

Die Klausel sah vor, dass für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung einer Belastungsbuchung oder die Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigung die Sparkasse berechtigt sei, ein im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenes Entgelt zu berechnen.

Testsiegel: Geprüfter Service – Servicenote: „sehr gut“

Ein Kreditvermittler, der nach eigenen Angaben zu den größten Finanzdienstleistern Deutschlands gehört und sich auf „schwierige Fälle“ spezialisiert hat, bewarb die von ihm angebotenen Dienstleistungen im Internet unter Abbildung eines Siegels, in dem es hieß „Geprüfter Service, kostenlos Garantie geprüft 03/2011, Servicenote: ,sehr gut’“.

Irreführende Werbung der comdirect-Bank für kostenlose Visakarte untersagt – Wettbewerbszentrale gewinnt vor Gericht

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Itzehoe die comdirect-Bank zur Unterlassung der irreführenden Werbung für eine Visakarte verurteilt, wenn die Ausstellung dieser Karte entgegen der werblichen Ankündigung von einem monatlichen Geldeingang auf dem Girokonto abhängig gemacht wird (Urteil vom 20.03.2012, Az. 5 O 80/11 – nicht rechtskräftig).

Genehmigung in Höhe von 100.000 € – Update

Unter dem 21.09.2011 hatte die Wettbewerbszentrale über ein Prozessverfahren berichtet, das den Abschluss von so genannten „Finanzsanierungsverträgen“ betrifft.

Das Landgericht Münster hatte mit Urteil vom 24.08.2011 (Az. 026 O 55/11, F 5 0172/11) einem Kreditvermittler untersagt, Kunden unter der Überschrift „Genehmigung in Höhe von 100.000 €“ anzuschreiben, um diese zum Abschluss eines kostenpflichtigen so genannten „Finanzsanierungsvertrages“ zu bewegen.

Widerruf einer Festgeldvereinbarung

Eine international tätige Bank bot im Internet den Abschluss von Festgeldvereinbarungen an, bei denen Kunden online einen entsprechenden Vertrag zur Geldanlage abschließen konnten.

Kunden, die dieses Online-Angebot der Bank nutzten, erhielten bei Abschluss des Vertrages eine Bestätigung der Kontoeröffnung mit dem entsprechenden Anlagebetrag, auf dessen Rückseite die nach dem Gesetz erforderliche Belehrung über das Widerrufsrecht des Kunden abgebildet war.

Sie haben einen Bausparvertrag gewonnen

So benachrichtigte eine Stadtsparkasse die Teilnehmerin eines Gewinnspiels, bei dem gemäß der Ankündigung Bausparverträge mit einer Gesamtsumme von 100.000 € verlost werden sollten.

Die glückliche Gewinnerin wurde darüber benachrichtigt, dass sie einen Bausparvertrag in Höhe von 15.000 € gewonnen hätte.

Beratungsunternehmen und keine Bank

Die deutsche Tochtergesellschaft eines weltweit tätigen Beratungshauses warb per E-Mail um Kunden mit Informationen zum Abschluss eines Unternehmenskaufes, bei dem dieses Unternehmen als Berater mitgewirkt hatte. Im Rahmen dieser E-Mail beschrieb das Unternehmen seine Tätigkeit neben der Firmenbezeichnung mit dem Hinweis „Investment Banking“.

Versicherungsvermittler unterliegen nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Ein Versicherungsvermittler aus Norddeutschland, der sich auf die Vermittlung von Versicherungen für Motor- und Segelyachten spezialisiert hat, bewarb die von ihm angebotenen Vermittlungsleistungen im Impressum seines Internetauftrittes damit, dass die von ihm angebotenen Dienstleistungen, aber auch seine Tätigkeit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterlägen. Diese Angabe, mit der das Unternehmen um das Vertrauen potentieller Kunden warb, entspricht nicht den Tatsachen, weil tatsächlich die BaFin eine solche Aufsicht über Versicherungsvermittler tatsächlich nicht durchführt.

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