Aktionsangebot Top-Tagesgeld – Irreführende Werbung einer Verbraucherbank
Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 15. Juli 2013, Az. 8 O 18/13 – nicht rechtskräftig – die Werbung einer Verbraucherbank mit einem Aktionsangebot für ein so genanntes „Top-Tagesgeld“ als irreführend untersagt.