Finanzmarkt

E-Paymentsystem geht vorläufig offline

Ein in London ansässiges E-Paymentsystem bot deutschen Verbrauchern zum Herunterladen eine App an, mit der Kunden soziale und finanzielle Transaktionen mit Freunden durchführen sollten. Die App erlaubte neben dem Verschicken von Nachrichten und dem Versenden von Bildern auch das Senden und Empfangen von Geld. Die entsprechende App wurde im Internet zum Herunterladen für Android und EOS-basierte Handys angeboten,

Kunden werben Kunden

Unter dieser Überschrift bewarb eine Bank insbesondere im Internet das Angebot für Bestandskunden, weitere Kunden für die verschiedenen angebotenen Kontomodelle zu gewinnen. Als Prämien wurden an mehreren Stellen des Internetauftrittes eine 20 Euro Gutschrift, eine 40 Euro Spende an UNICEF, zwei Flaschen Champagner sowie ein Zinsbonus bzw. freie Buchungen auf einem Depot-Konto ausgelobt. In der Werbung wurde der Eindruck erweckt, für die erfolgreiche Werbung eines Kunden erhielte der Werber

Bank darf per AGB kein Reklamationsentgelt fordern

Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank, die ein pauschaliertes Entgelt für Reklamationen, Nachfragen oder Nachforschungen im Zusammenhang mit Überweisungen oder ein pauschales Entgelt für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. einer Nichtabnahmeentschädigung eines Kredites vorsehen sind unzulässig. Eine dementsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (Az. 23 U 50/12) ist nach Revisionsrücknahme (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.01.2014, Az. XI ZR 180/13) aktuell rechtskräftig geworden.

EuGH erleichtert den Widerruf von Lebensversicherung

Auf eine Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs hat der EuGH festgestellt, dass die deutsche Regelung in § 5a Versicherungsvertragsgesetzes den Lebensversicherungsrichtlinien der EU entgegensteht (Urteil Rs. C-209/12). Hiernach erlischt für den Kunden, das Recht zum Widerspruch generell ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie, auch wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

Auch ein Versicherungsvertreter darf Provision vereinbaren

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes darf ein Versicherungsvertreter, der Kunden im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft Versicherungen vermittelt, bei denen die vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Beiträge keinen Provisionsanteil für die Vertragsvermittlung enthalten (sogenannte Nettopolice), mit seinen Kunden eine Vergütungsvereinbarung treffen, nach der er von diesen ein Entgelt für seine Dienstleistung erhält.

Irreführende Werbung mit einer Beauftragung durch die IHK

Das Saarländische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 23.10.2013, Az. 1 U 225/12 – 68 -, einem Versicherungsmakler untersagt, gegenüber potenziellen Kunden die Behauptung aufzustellen, es läge eine Beauftragung der Industrie- und Handelskammer vor.

Der Versicherungsmakler hatte sich an Existenzgründer telefonisch gewandt mit der Behauptung, er sei von der IHK beauftragt worden, bei den Existenzgründern eine Versicherungsüberprüfung vorzunehmen,

Werbung für Verbraucherkredite ohne 2/3-Beispiel

In einem weiteren Fall ist die Wettbewerbszentrale gegen die Werbung einer Bank für einen Verbraucherkredit ohne Angabe des so genannten 2/3-Beispiels vorgegangen. Die Bank bewarb im Internet einen Verbraucherkredit. Im Rahmen der Werbung wurde das in der Preisangabenverordnung verlangte „repräsentative Beispiel“ weder in den beworbenen Kreditkonditionen noch in dem im Internet abrufbaren Preisaushang mitgeteilt.

Kostenlose Visakarte – comdirect bank zur Zahlung von Ordnungsgeld verurteilt

Das Landgericht Itzehoe hatte der comdirect bank mit rechtskräftigem Urteil vom 20.03.2012 untersagt, im Rahmen der Werbung für eine Kontoeröffnung eines sogenannten „kostenlosen Girokontos“ „ohne Mindesteingang“ mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der kostenlosen Ausstellung einer Visakarte zu bewerben, solange die Bank die Ausstellung der Visakarte von monatlichen Zahlungseingängen abhängig macht. Der Wettbewerbszentrale gingen danach Beschwerden zu, dass die Bank trotz dieser rechtskräftigen Untersagung im Internet unverändert die Eröffnung des Girokontos ohne Mindestgeldeingang mit dem Hinweis auf die Ausstellung der kostenlosen Visakarte bewarb.

Zinsangaben bei der Werbung für Verbraucherkredite

Das Landgericht Potsdam (LG Potsdam, Urteil vom 24.07.2013, Az: 52 O 134/11 – nicht rechtskräftig) hat einer Sparkasse in Brandenburg die Bewerbung von privaten Krediten ohne Angabe des Sollzinses und ohne erkennbare Darstellung eines ⅔-Beispiels untersagt. Die Sparkasse bewarb im Internet die Vergabe von Verbraucherkrediten lediglich mit der Angabe des effektiven Jahreszinses.

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