Finanzmarkt

„BaFin geprüftes Vertriebskonzept“- Werbung eines Versicherungsmaklers irreführend – Wettbewerbszentrale erhebt Klage

Wegen irreführender Werbung mit dem Hinweis „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“ sowie eines selbst kreierten Logos unter Bezugnahme auf die BaFin hat die Wettbewerbszentrale Klage beim Landgericht Erfurt gegen einen Versicherungsmakler eingereicht (LG Erfurt, Az. 1 HK O 90/15):

Der betreffende Versicherungsmakler hatte im Internet die von ihm angebotenen Dienstleistungen, namentlich die Beratung zu Versicherungsverträgen, beworben. Dabei fand sich unter der Überschrift „ganz vorne dabei“ unter anderem der Hinweis „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“.

Neue Regelung für die Bewerbung von Finanzanlagen in Kraft

Am 10.07.2015 sind die neuen Regelungen für die Bewerbung von Kapitalanlageprodukten durch das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Anleger sollen in Zukunft besser informiert werden als bisher. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird mit mehr Kompetenzen ausgestattet und kann im Einzelfall sogar Angebote untersagen. Neben der neu eingeführten Verpflichtung, Anlageprospekte aktuell zu halten,

Prämienwerbung einer Bank

Ein Bankhaus bewarb den Abschluss von Girokonten-Neuverträgen mit dem Hinweis „Ihr kostenloses Girokonto, nur bis 28.02. 100 Euro“. Im Zuge der Werbung wurde ausgelobt, dass Kunden, die ein entsprechendes Girokonto bei dem Bankhaus eröffneten, eine 100 Euro Gutschrift am 24. Juli 2015 erhalten sollten.

Wettbewerbsrechtliche Fortbildung für Lehrer in der staatlichen Berufsschule Bad Kissingen

Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, wird am heutigen Tage im Rahmen einer Inhouse-Informationsveranstaltung einen Vortrag für die Lehrer der staatlichen Berufsschule Bad Kissingen halten. Schwerpunkt der Berufsschule ist neben den Bereichen Nahrung/Körperpflege und dem Bestattungswesen insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Geldautomaten – keine Zertifizierung durch die BaFin

Ein Dienstleistungsunternehmen, das sich selbst als „führender Betreiber von Geldautomaten“ bezeichnet, bewarb die Aufstellung von Geldautomaten im Internet sowohl gegenüber Finanzinstituten als auch gegenüber den Betreibern von Spielcasinos.

Geworben wurde mit einer Übereinstimmung der Automatenaufstellung mit den Regeln der BaFin,

Malwettbewerb für Bausparkunden

Eine genossenschaftlich organisierte Bank bewarb in ihren Geschäftsräumen einen Malwettbewerb. An diesem Wettbewerb sollten alle Kunden zwischen 0 und 12 Jahren teilnehmen können, für die ein Bausparvertrag abgeschlossen wurde. Der Malwettbewerb wurde angekündigt und beworben mit dem Hinweis „Malwettbewerb, also Buntstifte und Traumhaus schnappen und losmalen“.

Aktionsangebot Top-Tagesgeld – Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verbot der irreführenden Werbung einer Verbraucherbank

Mit nunmehr rechtskräftigem Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 29.08.2014, Az. I – 20 U 175/13) das Verbot der Werbung einer Verbraucherbank mit einem Aktionsangebot für ein so genanntes „Top-Tagesgeld“ bestätigt. Die Bank hatte auf der Startseite ihres Internetauftrittes das Aktionsangebot beworben mit dem Hinweis „Jetzt 2,25 % Zinsen p. a. – kühl kalkuliert, gut profitiert. Im unteren Teil befand sich ein Button mit der Aufschrift „Jetzt Rendite sichern.“. Tatsächlich galt der in der Blickfangwerbung herausgestellte, über dem marktüblichen liegende Zinssatz von 2,25 % jedoch nur für einen Anlagebetrag bis 5.000 Euro.

Wettbewerbszentrale beanstandet unlautere Ankündigung eines SCHUFA-Eintrags eines Energieversorgers

Die Wettbewerbszentrale wurde auf die Mahnschreiben eines Energieversorgers in Hessen aufmerksam gemacht. Darin forderte der Energieversorger einen Kunden auf, offene Rechnungen zu begleichen. Für den Fall der Nichtzahlung kündigte er die Übergabe der Forderung an das Inkasso an und behielt sich vor, einen Eintrag bei der SCHUFA Holding AG zu Lasten der Schuldner vornehmen zu lassen.

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