„BaFin geprüftes Vertriebskonzept“- Werbung eines Versicherungsmaklers irreführend – Wettbewerbszentrale erhebt Klage
Wegen irreführender Werbung mit dem Hinweis „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“ sowie eines selbst kreierten Logos unter Bezugnahme auf die BaFin hat die Wettbewerbszentrale Klage beim Landgericht Erfurt gegen einen Versicherungsmakler eingereicht (LG Erfurt, Az. 1 HK O 90/15):
Der betreffende Versicherungsmakler hatte im Internet die von ihm angebotenen Dienstleistungen, namentlich die Beratung zu Versicherungsverträgen, beworben. Dabei fand sich unter der Überschrift „ganz vorne dabei“ unter anderem der Hinweis „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“.