Keine Sparkassengutscheine im Schulunterricht – Vorsicht: Werbung gegenüber Kindern unterliegt besonderen Regelungen
Bei Werbung gegenüber Kindern ist für werbende Unternehmen grundsätzlich Vorsicht geboten, da hier zwingende Sonderregelungen gelten, die einzuhalten sind. Darauf macht die Wettbewerbszentrale aus aktuellem Anlass aufmerksam. Denn: In allen Bundesländern – mit Ausnahme von Berlin – ist Werbung im Schulunterricht grundsätzlich untersagt. Dies ergibt sich entweder aus dem Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes oder entsprechenden Erlassen der Kultusminister.