Neue Regelung für die Bewerbung von Finanzanlagen in Kraft
Am 10.07.2015 sind die neuen Regelungen für die Bewerbung von Kapitalanlageprodukten durch das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Anleger sollen in Zukunft besser informiert werden als bisher. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird mit mehr Kompetenzen ausgestattet und kann im Einzelfall sogar Angebote untersagen. Neben der neu eingeführten Verpflichtung, Anlageprospekte aktuell zu halten,