Getarnte Werbung: Rückrufbitte einer Bank wegen „ausstehender Zinsgutschrift“ war nur Vorwand für Werbung
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst erneut eine als Geschäftsbrief getarnte Werbemaßnahme einer Verbraucherbank beanstandet, nachdem Beschwerden bei ihr eingegangen waren: Der Filialleiter einer Verbraucherbank hatte Kunden angeschrieben mit dem Hinweis, er habe sie telefonisch nicht erreichen können. In dem Schreiben wurde ausgeführt, dass bezüglich einer ausstehenden Zinsgutschrift zugunsten des Kunden um einen kurzfristigen Rückruf gebeten werde.