Landesbank verpflichtet sich zur Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Preisverzeichnisses – Wettbewerbszentrale erreicht Einigung
Im Rahmen eines von der Wettbewerbszentrale geführten Prozessverfahrens vor dem Landgericht Berlin (LG Berlin, Az. 52 O 176/15) hat sich die Landesbank Berlin in einem außergerichtlichen Vergleich verpflichtet, sowohl ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch ihr Preisverzeichnis für die Nutzung einer von ihr herausgegebenen Kreditkarte zu ändern.