Finanzmarkt

Erneut Bankentgelt als unzulässig untersagt

Erneut ist einer Bank die von ihr vorgenommene Berechnung eines Entgeltes für ihre Tätigkeit als unzulässig untersagt worden: So hat das Landgericht Leipzig jüngst einer Volks- und Raiffeisenbank die pauschale Berechnung von 30 Euro für „den durch die Pfändung entstandenen Aufwand“ nach der Pfändung eines Kontos als unzulässig untersagt (LG Leipzig, Urteil vom 10.12.2015, Az. 05 O 1239/15 – nicht rechtskräftig).

Die Bank hatte nach der Pfändung des Kontos die von ihr pauschal berechneten Kosten in Höhe von 30 Euro ohne Einwilligung des Kunden von dessen Konto abgezogen. Das Landgericht Leipzig sah in der pauschalen Berechnung des Pfändungsentgeltes eine unangemessene Benachteiligung der davon betroffenen Verbraucher

Neues UWG tritt morgen in Kraft – Änderungen in Paragrafenfolge und Wortlaut einzelner Vorschriften

Das am 05.11.2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158). Die neuen Regelungen treten damit morgen in Kraft.

Die Gesetzesänderung bringt eine neue Struktur des UWG mit sich, d.h. sowohl Änderungen in der Paragrafenfolge als auch Änderungen des Wortlauts einzelner Vorschriften. Eine wesentliche Änderung der materiellen Rechtslage erwartet die Wettbewerbszentrale nach einer ersten Einschätzung allerdings nicht,

Irreführende SCHUFA-Belehrung eines Inkassounternehmens – Wettbewerbszentrale klagt in Grundsatzverfahren auf Unterlassung

Sowohl unter dem Gesichtspunkt der unsachlichen Einflussnahme als auch wegen Irreführung hat die Wettbewerbszentrale eine Praxis zur Verwendung einer SCHUFA-Belehrung durch ein Inkassounternehmen beanstandet und jüngst Klage zum Landgericht Köln erhoben (LG Köln, Az. 33 O 227/15): Das beklagte Inkassounternehmen hatte – trotz erfolgten Widerspruchs des Schuldners gegen eine Forderung – in weiteren Mahnschreiben über eine mögliche Weitergabe seiner Daten an die SCHUFA belehrt.

Landesbank verpflichtet sich zur Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Preisverzeichnisses – Wettbewerbszentrale erreicht Einigung

Im Rahmen eines von der Wettbewerbszentrale geführten Prozessverfahrens vor dem Landgericht Berlin (LG Berlin, Az. 52 O 176/15) hat sich die Landesbank Berlin in einem außergerichtlichen Vergleich verpflichtet, sowohl ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch ihr Preisverzeichnis für die Nutzung einer von ihr herausgegebenen Kreditkarte zu ändern.

Getarnte Werbung: Rückrufbitte einer Bank wegen „ausstehender Zinsgutschrift“ war nur Vorwand für Werbung

Die Wettbewerbszentrale hat jüngst erneut eine als Geschäftsbrief getarnte Werbemaßnahme einer Verbraucherbank beanstandet, nachdem Beschwerden bei ihr eingegangen waren: Der Filialleiter einer Verbraucherbank hatte Kunden angeschrieben mit dem Hinweis, er habe sie telefonisch nicht erreichen können. In dem Schreiben wurde ausgeführt, dass bezüglich einer ausstehenden Zinsgutschrift zugunsten des Kunden um einen kurzfristigen Rückruf gebeten werde.

„BaFin geprüftes Vertriebskonzept“ – LG Erfurt untersagt Versicherungsmakler Werbung unter Bezugnahme auf die BaFin

Das Landgericht Erfurt hat einem Versicherungsmakler auf Antrag der Wettbewerbszentrale die Werbung mit dem Hinweis „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“ sowie mit einem in Anlehnung an das Logo der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht selbst kreierten Siegel untersagt (LG Erfurt, Anerkenntnisurteil vom 04.11.2015, Az. 1 HK O 90/15).

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim „Tag der Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister“ der Industrie- und Handelskammer Chemnitz

Am 4. November fand in Chemnitz der „Tag der Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister“ der Industrie- und Handelskammer Chemnitz statt.

Neben Informationen zum Versicherungsvertrieb der Zukunft oder den Regelungen zu Geldwäsche im Finanzdienstleistungsbereich fand vor mehr als 100 Teilnehmern auch ein Vortragsblock zum Wettbewerbsrecht statt.

Bundestag hat neues UWG beschlossen – Strukturelle Änderungen sollen nicht zu wesentlicher Änderung der Rechtslage führen

Der Bundestag hat am 5. November 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen ( BT-Drucks. 18/4535 >>) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (Drucks. 18/6571>>).
Ziel der Gesetzesänderung ist eine gesetzessystematische Klarstellung, um die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG >>; kurz: UGP-RL), welche eine vollständige Rechtsangleichung bezweckt, auch im Wortlaut des UWG zu erreichen.

Neue Informationspflichten für Girokonten und Regeln für Vergleichsportale geplant

Am 07.08.2015 haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie (Richtlinie 2014/92/EU, veröffentlicht am 28.08.2014 in ABl. Nr. L 257 S. 214) vorgelegt. Hauptzweck des Gesetzes ist es, jedem Verbraucher in Deutschland zu einem Girokonto zu verhelfen,

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Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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