Finanzmarkt

Unzulässige Bankentgelte – Wettbewerbszentrale setzt Unterlassungsanspruch erfolgreich durch

Die Wettbewerbszentrale ist erfolgreich gegen die Berechnung von unzulässigen Entgelten durch eine Sparkasse vorgegangen.

Im Rahmen der Ankündigung und Bewerbung eines Geschäftsgirokontos warb die Sparkasse für den Abschluss eines Girokontovertrages mit einem Überblick über die „Konditionen“ für ihre „vielfältigen Leistungen“. Aufgeführt wurden Kosten für beleghafte Aufträge, Überweisungsgutschriften und Lastschrifteneinzüge.

Rückblick: Erfahrungsaustausch der Wettbewerbszentrale mit der BaFin

Am 12.07. fand zum zweiten Mal ein Erfahrungsaustausch der Wettbewerbszentrale mir der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt statt.

Im Rahmen der Umstrukturierung der BaFin wurde für die Aufgaben des Verbraucherschutzes im Bereich der Wertpapieraufsicht und des Asset Managements die Abteilung Verbraucherschutz (VBS) gebildet. Diese neue Abteilung hat referatsübergreifend insbesondere die neu der BaFin im Bereich des Verbraucherschutzes zugewiesenen Aufgaben übernommen.

Mangelnde Transparenz beim Framing durch ein Versicherungsvergleichsportal – Wettbewerbszentrale beanstandet fehlende Vermittlererlaubnis

Die Wettbewerbszentrale hat aktuell gegenüber einem Internetportal, das „Versicherungsvergleiche“ anbietet, beanstandet, dass dieses Versicherungsverträge vermittelt, ohne dabei über die insoweit erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

Kunden, die über dieses Portal einen Vergleich, z. B. zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung, durchführen, erhalten von dem Portal konkrete Empfehlungen zum Abschluss von Versicherungsverträgen, wenn sie Daten zu ihrem Fahrzeug, zur Person von Halter und Fahrer sowie zum Versicherungsnehmer eingeben.

Kein Schutzschirm für Lebensversicherungen – Anwaltskanzlei verpflichtet sich zur Unterlassung irreführender Angaben

Eine nach eigenen Angaben auf Vermögensrecht spezialisierte Wirtschaftskanzlei in München richtete ein Werbeschreiben an „alle Mandanten und Freunde“. Die Kanzlei bietet insbesondere auch auf ihrer Internetseite Versicherungsnehmern die Überprüfung ihrer Lebensversicherung an im Hinblick auf die Frage, ob ein „Ausstieg“ aus der Lebensversicherung möglich ist.

Im Rahmen des zur Akquise derartiger Mandanten versandten Rundschreibens stellte die Rechtsanwaltskanzlei die Behauptung auf, dass eine Nachfrage beim Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BAFIN) ergeben habe, dass derzeit schon 6 Lebensversicherungsunternehmen unter einen Schutzschirm gestellt seien.

Einwand des Rechtsmissbrauchs beim Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

In gleich zwei Fällen wird sich der Bundesgerichtshof im Mai 2016 mit der Frage befassen, ob der Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages im Hinblick auf den Einwand des Rechtsmissbrauches unzulässig ist (BGH, Az. XI ZR 366/15, Verhandlungstermin am 24. Mai, und BGH, Az. XI ZR 511/15, Verhandlungstermin am 31. Mai 2016).

In beiden vom BGH zu entscheidenden Fällen geht es um die Frage, ob Verbraucher auch Jahre nach Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages und vollständiger oder teilweiser Rückzahlung den Widerruf des Vertrages mit der Folge erklären können, dass dieser rückabzuwickeln ist.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim „2.Tag der Versicherungswirtschaft“ der Industrie- und Handelskammern Rheinhessen und Wiesbaden in Mainz

Am 10. März fand in Mainz der „ 2. Tag der Versicherungswirtschaft“ der Industrie- und Handelskammern Rheinhessen und Wiesbaden in Mainz statt.

Die mehr als 70 Teilnehmer aus der Versicherungswirtschaft erhielten zunächst von Ulrich Zander, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in Berlin und Brüssel, also zum Versicherungsvertrieb der Zukunft. Es folgte ein Vortrag der Wettbewerbszentrale zum Wettbewerbsrecht, bei dem auch Dr. Hannes Kopf, Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Rheinland Pfalz, zugegen war:

Wiederholte SCHUFA-Belehrung eines Inkassounternehmens – LG Köln erlässt Anerkenntnisurteil

Die Versendung von Zahlungsaufforderungen durch ein Inkassounternehmen unter Hinweis auf die Möglichkeit einer Schufa-Meldung ist unzulässig, wenn der Adressat des Schreibens der geltend gemachten Forderung bereits widersprochen hat. Dies hat das Landgericht Köln auf Antrag der Wettbewerbszentrale entschieden und ein Inkassounternehmen zur Unterlassung einer solchen wiederholten Belehrung verurteilt

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

SCHUFA-Belehrung trotz bestrittener Forderung – Termin zur mündlichen Verhandlung beim LG Köln

Die Wettbewerbszentrale führt derzeit ein Musterverfahren, um für die Wirtschaft klären zu lassen, ob nach dem Widerspruch eines Unternehmens gegen eine von einem Inkassounternehmen angemahnte Forderung eine erneute Belehrung über die Weitergabe der Daten an die Schufa zulässig ist. Das angerufene Landgericht Köln hat für den kommenden Dienstag, 16.02.2016, Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (Az. 33 O 227/15).

Wettbewerbszentrale beanstandet fehlende Versandkostenangaben im Onlineshop eines großen Münzhandelshauses

Die Wettbewerbszentrale hat jüngst, nachdem Beschwerden bei ihr eingegangen waren, fehlende Versandkostenangaben im Onlineshop eines bundesweit tätigen Anbieters von Münzen beanstandet und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erwirkt. Der Anbieter, der sich selbst auf seiner Homepage als „das größte Münzhandelshaus der Welt“ bezeichnet, hatte auf seiner Internetseite den Verkauf von verschiedenen Gold- und Silbermünzen angeboten. Dabei war insbesondere auf der Startseite blickfangmäßig der Kaufpreis der jeweiligen Münze angegeben. Jedoch fehlten hier bei sämtlichen von der Wettbewerbszentrale stichprobenartig geprüften einzelnen Münzangeboten Hinweise auf etwaige Versandkosten.

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