Finanzmarkt

Wettbewerbszentrale lässt Werbung einer Bank mit kostenlosem Girokonto als irreführend untersagen – Urteil mit Bedeutung für die gesamte Bankenbranche

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Düsseldorf einer Sparda-Bank die Werbung mit einem kostenlosen Girokonto als irreführend untersagt (Urteil vom 06.01.2017, Az. 38 O 68/16 – nicht rechtskräftig). Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, misst die Wettbewerbszentrale dem Verfahren Bedeutung für die gesamte Bankenbranche bei.

Das in Nordrhein-Westfalen ansässige Bankinstitut gehört zu einer Bankengruppe, die nahezu flächendeckend und bundesweit unter Hinweis auf ein für den Kunden kostenloses Girokonto wirbt. Zwar erhebt die Bank tatsächlich keine Kontoführungsgebühren. Die Bank führte aber am 01.04.2016 für die Ausstellung einer EC-Karte (Girocard) ein jährliches Entgelt von 10 Euro ein.

Spendeninformationsportal verfügt nicht über eine „Freigabe der BaFin“

Die Wettbewerbszentrale erhielt Beschwerden gegen die Werbung eines Spendeninformationsportals im Internet. Das Portal bietet Hilfsorganisationen die Möglichkeit, ihre Projekte auf dem Portal vorzustellen. Spender haben die Möglichkeit, sich auf dem Portal über die Projekte zu informieren und gegebenenfalls dem Portal die Möglichkeit zu geben, Spenden an die jeweilige Organisation zu vermitteln.

IBAN-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Verstoß gegen die SEPA-Verordnung durch eine private Krankenversicherung vor

Allen Unternehmen, die Zahlungen im Wege der Lastschrift einziehen, ist anzuraten sicherzustellen, dass die Erreichbarkeit von Girokonten im gesamten SEPA-Bereich gewährleitet ist. Dies zeigt ein aktueller Fall der Wettbewerbszentrale.

Sie erhielt Beschwerden darüber, dass eine private Krankenversicherung es gegenüber Kunden ablehnte, die fälligen Versicherungsbeiträge von einem Konto im europäischen Ausland einzuziehen.

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

Rückblick: 7. Oberfränkischer Vermittlertag der IHK Bayreuth – Praxistipps für die Werbung von der Wettbewerbszentrale

Unter dem Thema „Wettbewerbsrecht und Datenschutz“ veranstaltete die IHK für Oberfranken in Bayreuth am 28. November 2016 den 7. Oberfränkischen Vermittlertag als Informationsveranstaltung für Versicherungsvermittler und andere verwandte Branchen.

Auf dem Programm stand ein Vortrag zum Thema „Datenschutz bei Versicherungsvermittlern“ von Frau Elisabeth Kraml aus dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.

BGH zu unwirksamen Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen

Eine vorformulierte Klausel über eine „Darlehensgebühr“ i.H.v. 2 % der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Bausparkassen ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (v. 8.11.2016, Az. XI ZR 552/15) entschieden.

Zur Begründung führt der BGH aus, die Klausel weiche von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab. Mit der Gebühr werde keine konkrete vertragliche Gegenleistung abgerechnet , sondern diese würde vielmehr für den allgemeinen Verwaltungsaufwand, also für Tätigkeiten des Darlehnsgebers, die im Zusammenhang mit den Bauspardarlehen anfielen, angesetzt.

Bundesgerichtshof erklärt pauschales Mindestentgelt für geduldete Überziehung eines Girokontos für unzulässig

Nach einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2016 hat der Bundesgerichtshof in zwei von ihm am gleichen Tag entschiedenen Prozessverfahren Klauseln, die ein Mindestentgelt im Falle einer geduldeten Überziehung vorsahen, als unwirksam angesehen.

Die betroffenen Banken hatten neben den Überziehungszinsen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass der Kunde im Falle einer geduldeten Überziehung ein Mindestentgelt von 6,90 Euro pro Rechnungsabschluss bzw. 2,95 Euro je Monat unabhängig von den tatsächlich angefallenen Zinsen zu zahlen hat.

Firmenname und Firmenadresse der Bank bei der Werbung für eine Kapitalanlage in einem Zeitungsinserat erforderlich

Schon im letzten Jahr hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass bei der Finanzierungswerbung eine Möbelhauses mit dem Angebot den Kaufpreis zu finanzieren, das Möbelhaus verpflichtet ist, Angaben zur Identität der anbietenden Bank in der Werbung zu machen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 – I 15 U 100/14). Das Gericht verpflichtete das Möbelhaus im Rahmen dieser Werbung die genaue Bezeichnung der Bank mit Firmierung und deren Anschrift zu nennen.

Unzulässige Telefonwerbung eines Inkassodienstleisters

Ein Inkassodienstleister aus Flensburg bewarb die von ihm angebotenen Dienstleistungen bei einer Praxisklinik für Mund,- Kiefer,- Gesichtschirurgie per Telefon. In dem Telefongespräch wurde den Mitarbeitern der Praxisklinik angeboten, Forderungen, die nicht über die Abrechnungszentrale oder eine zentrale Abrechnungsstelle eingezogen werden, für die Praxisklinik einzuziehen. Die Praxisklinik hatte zuvor einer werblichen Ansprache per Telefon nicht zugestimmt.

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