Finanzmarkt

GoogleAdWords-Werbung eines Versicherungsvermittlers „Beim Testsieger buchen und sparen“ irreführend

Innerhalb von knapp zwei Wochen hat die Wettbewerbszentrale die von ihr als irreführend bewerteten Werbeaussagen in der GoogleAdwords-Anzeige eines Versicherungsvermittlers unterbunden: Mit dem Slogan „Beim Testsieger buchen und sparen“ hatte der Versicherungsvermittler, der sich auf die Vermittlung von Reisekrankenversicherungen spezialisiert hat, für die von ihm angebotenen Dienstleistungen geworben. In der GoogleAdwords-Anzeige fand sich darüber hinaus der Hinweis „Alle großen Versicherer im Vergleich“.

SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet

Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

SCHUFA-Drohung bei Kündigung des Girokontos – Bank verpflichtet sich zur Unterlassung

Eine Bank drohte im Rahmen des von ihr versandten Kündigungsschreibens zu einer Kontoverbindung dem Kunden eine Meldung an die SCHUFA Holding AG für den Fall an, dass sich nach Ablauf der Kündigungsfrist zum 12.05.2017 ein Sollsaldo auf dessen Konto ergebe. In dem Kündigungsschreiben wurde darüber hinaus sowohl die Abgabe an ein Inkassounternehmen als auch die Meldung der Forderungsübergabe an das Inkassounternehmen an die SCHUFA Holding AG angedroht.

Versicherung erkennt Urheberrecht der Sachverständigen an

Eine Versicherungsgesellschaft hat im Rahmen der Abwicklung eines Kfz-Unfallschadens das Gutachten eines Sachverständigen mit folgenden Hinweisen gegenüber den Anwälten des Geschädigten zurückgewiesen:

“Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

das eingereichte Gutachten ist aufgrund des Hinweises auf das Urheberrecht nicht verwertbar.
Gegebenenfalls möchten Sie uns ein geeignetes Gutachten übersenden.

Ihre … Versicherung“

Nach EuGH-Urteil zur Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern: Comtech erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale an

In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Elektronikanbieter Comtech, in dem der EuGH im März zur Frage zur Zulässigkeit der Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern entschieden hatte, hat die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung beim Landgericht Stuttgart am heutigen Tage den Unterlassungsanspruch anerkannt. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil (LG Stuttgart, Az. 1 O 21/15).

Rückblick: Fairer Regulierungsrahmen für Fintechs und Banken – Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen beschäftigt sich mit digitaler Agenda

Am 11. und 12. Mai 2017 fand in Hamburg die „Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen“ des Instituts für Finanzdienstleistungen e. V. unter dem Titel „Reform der Reform“ statt. Für die Wettbewerbszentrale nahm Peter Breun-Goerke, zuständig für den Bereich des Finanzmarktes, an der Konferenz teil. Themen der Konferenz waren u. a. die aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Kündigung von Bausparverträgen, die Gesetzeslage und Praxis zu Restschuldversicherungen sowie der gesetzliche Regelungsrahmen zur Digitalisierung von

Bezahlen im Online Handel – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Onlinehändlern gegen die „SEPA-Verordnung“ Bezahlmöglichkeit „Lastschriftverfahren“ muss Konten in per SEPA erreichbaren EU-Staaten einschließen

Die Wettbewerbszentrale hat in 10 Fällen bei großen Onlinehändlern Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern u. a. eine Bezahlung per Lastschrift angeboten, allerdings gleichzeitig den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland ausgeschlossen oder eingeschränkt.

Erste Beschwerden bereits Ende 2016:
Bereits im Dezember 2016 hatte die Wettbewerbszentrale Beschwerden darüber erhalten, dass eine private Krankenversicherung und ein Telekommunikationsunternehmen es gegenüber Kunden ablehnten, fällige Zahlungen im Wege der Lastschrift von einem Konto im europäischen Ausland einzuziehen. Im Fall der Krankenversicherung lag der Wettbewerbszentrale ein konkretes Schreiben vor, wonach es die Versicherung ablehnte, die Versicherungsbeiträge des Versicherungsnehmers von seinem Konto in Österreich abzubuchen (vgl. News vom 22.12.2016 >>).

Was Unternehmer bei Nutzung von kostenpflichtigen Sonderrufnummern beachten sollten – Fragen und Antworten zum Urteil des EuGH vom 02. März 2017, Rs. C-568/15 zur Kostenbelastung von Verbrauchern bei Anrufen über kostenpflichtige Sonderrufnummern

Der EuGH hat mit Urteil vom02. März 2017, RS C – 568/15 entschieden:
Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer.

Das Urteil hat in der Unternehmerschaft und in der Presse ein großes Echo gefunden.

Eine Bank, die keine ist – Anbieter gibt Unterlassungserklärung ab

In dem Verfahren um das Führen der Bezeichnung „Edelsteinbank“ durch eine Berliner Gesellschaft hat die Wettbewerbszentrale im Rahmen einer Unterlassungsklage vor dem Landgericht Berlin (Az. 16 O 368/16) eine gütliche Einigung erreicht:

Die Gesellschaft befasst sich nach ihrer Eintragung im Handelsregister mit Vermögensverwaltung und Beteiligungen an anderen Gesellschaften und tritt mit Begriffen wie „Sachwertinvestments“, „Gold“, „Schmuck“, „Immobilien“ und „Finanzportal“ sowie der Bezeichnung „Edelsteinbank“ im Internet auf.

Zahlungsmöglichkeiten im Onlinehandel sollen für Verbraucher kostenlos sein – Gesetzesentwurf sieht entsprechende Neuregelung vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de