Versicherung erkennt Urheberrecht der Sachverständigen an
Eine Versicherungsgesellschaft hat im Rahmen der Abwicklung eines Kfz-Unfallschadens das Gutachten eines Sachverständigen mit folgenden Hinweisen gegenüber den Anwälten des Geschädigten zurückgewiesen:
“Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
das eingereichte Gutachten ist aufgrund des Hinweises auf das Urheberrecht nicht verwertbar.
Gegebenenfalls möchten Sie uns ein geeignetes Gutachten übersenden.
Ihre … Versicherung“