SEPA-Diskriminierung: Wettbewerbszentrale erwirkt Urteil gegen einen ÖPNV-Anbieter – Anbieter für Verhalten des eingeschalteten Verkäufers von Fahrkarten verantwortlich
– Anbieter für Verhalten des eingeschalteten Verkäufers von Fahrkarten verantwortlich – Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Anbieter, der Hamburg und das Hamburger Umland mit Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs versorgt, untersagt, im Rahmen eines Onlineshops und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit der Zahlung per Lastschrift auf den Einzug von deutschen Konten zu beschränken