BGH: Cookie-Einwilligung durch vorangekreuztes Kästchen ist unwirksam
Der BGH hat heute entschieden, dass der Betreiber einer Website nicht durch ein vorangekreuztes Kästchen eine Einwilligung zum Setzen von Tracking-Cookies einholen kann.
Der BGH hat heute entschieden, dass der Betreiber einer Website nicht durch ein vorangekreuztes Kästchen eine Einwilligung zum Setzen von Tracking-Cookies einholen kann.
Nach einer Pressemitteilung des Landgerichts Köln ist das Internetvergleichsportal Check24 erneut dazu verurteilt worden, bei seinem Vergleichsportal für Autoversicherungstarife nicht mehr mit einer „Nirgendwo günstiger“ Garantie zu werben (LG Köln, Urteil vom 22.04.2020, Az. 84 O 76/19 nicht rechtskräftig).
Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart handelt es sich bei Art. 13 DS-GVO (2016/679/EU) um eine Marktverhaltensregelung, weswegen ein Anspruch aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG i. V. m. § 3a UWG vorliegen kann. (Urteil v. 27.02.2020, Az. 2 U 257/19, nicht rechtskräftig).
Ist ein Amazon Marketplace Händler für die Inhalte in den Kundenbewertungen verantwortlich? Nein, hat der Bundesgerichtshof in seiner heutigen Entscheidung geurteilt (Urteil vom 20. Februar 2020 – I ZR 193/18). Einen Händler treffe keine Rechtspflicht, eine Irreführung durch die Kundenbewertungen zu verhindern.
Am vergangenen Freitag hat die EU-Kommission die Ergebnisse einer EU-weit durchgeführten Überprüfung von insgesamt knapp 500 kommerziellen Internetseiten vorgestellt. Betroffen von dem EU-weiten Website-Screening (sog. Sweep) waren Onlineshops, über die Kleidung, Schuhe, Haushaltswaren und elektronische Geräte verkauft wurden.
Das Landgericht Amberg hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Lebensmitteldiscounter untersagt, in seinen Werbeprospekten für den Verkauf der dort abgebildeten Produkte mit dem Hinweis „auch online“ zu werben, wenn diese Produkte nicht zu dem beworbenen Preis bei dem im Prospekt angegebenen Onlineshop tatsächlich auch erhältlich sind
Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteilen vom 07.11.2019 (Az. 9 U 6/19 und Az. 9 U 39/18) dazu entschieden, dass auch Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung als Marktverhaltensregeln i. S. d. § 3a UWG eingeordnet werden können und ein Verstoß dagegen im Ergebnis einen lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen kann.
Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mitgeteilt hat, müssen Betreiber von Webseiten eine explizite Einwilligung der Nutzer dafür einholen, dass der Anbieter eines auf der Webseite eingebundenen Dritt-Dienstes die dort erhobenen Daten auch für eigene Zwecke nutzen darf.
Das Landgericht München hat heute nach mündlicher Verhandlung durch Versäumnisurteil entschieden, dass gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig sind (Az. 17 HK O 1734/19).
Wer als Influencer Einkünfte damit erzielt, dass er „Produkte und auch sich selbst vermarktet“, muss „Tags“ als Werbung kennzeichnen, auch wenn er nicht für jeden „Tag“ eine Gegenleistung erhalte oder erwartet habe