
Irreführung bei Weigerung das Produkt zum beworbenen Preis zu liefern – OLG Frankfurt bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale
Das OLG Frankfurt am Main hat einem Online-Händler von Computern und Computerzubehör untersagt, für Waren des Sortiments mit einer Preisangabe und Angabe zur Lieferzeit zu werben, wenn