Europäischer Gerichtshof: Angabe einer Telefonnummer im Impressum einer Internetseite nicht zwingend erforderlich – Zur Auslegung der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr
Mit jüngst veröffentlichtem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass auf einer Internetseite im Rahmen des erforderlichen Impressums nicht zwingend eine Telefonnummer angegeben werden muss (Urteil vom 16.10.2008, Rechtssache C-298/07). Zwar sei die Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist,