Bundesgerichtshof: „Tippfehler-Domains“ dürfen keine Kunden abfangen
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die konkrete Benutzung einer „Tippfehler-Domain“ unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG verstößt, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der richtigen Seite befindet (Urteil vom 22.01.2014 , Az. I ZR 164/12 – wetteronline.de).