Wettbewerbszentrale will Klarheit für Onlinehändler: Mündliche Verhandlung in Musterverfahren zur Zulässigkeit einer Sonder-Rufnummer für Vertragsabwicklung – Fall resultiert aus europaweitem „Sweep“, der in Deutschland vom BMJV koordiniert wird
Die Wettbewerbszentrale will in einem Musterverfahren vor dem Landgericht Stuttgart Klarheit für den Onlinehandel zu einer umstrittenen Frage erreichen: Im Kern geht es um die Frage, ob ein Onlinehändler im Rahmen seines Internetangebots eine kostenpflichtige Sonder-Rufnummer angeben darf, über die Kunden das Unternehmen bei Fragen zur Vertragsabwicklung kontaktieren können.