Irreführende Preiswerbung beim Onlineshop
Bei der Wettbewerbszentrale gingen verstärkt Beschwerden über Verkaufsförderungsmaßnahmen von Online-Händlern ein. Eine Beschwerde bezog sich auf den nachfolgend beispielhaft dargestellten Sachverhalt:
Ein Online-Möbelhändler bewarb seine Produkte u.a. mit dem Hinweis auf durchgestrichene Bezugspreise. Ein Couchtisch wurde beispielsweise wie folgt beworben: 399,99 Preis 199,99 €. Viele Produkte des Sortiments waren mit derartig hohen Preisreduzierungen angekündigt.