Neue Informationspflichten für Online-Händler ab 09. Januar 2016 – EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten gilt ab morgen
Im Mai 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (sog. Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) >> erlassen (sog. Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten). Diese Verordnung gilt ab dem 09. Januar 2016 (Art. 22 Abs. 2). In der Folge ergeben sich für den Online-Handel neue Informationspflichten.
Vorrangig wird durch die Verordnung zwar die Kommission verpflichtet, eine Plattform zu errichten und zu betreiben, über die Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer online beigelegt werden können (sog. „OS-Plattform“), Art. 5 Abs. 1.