Bundeskabinett beschließt neues Datenschutzrecht
Am 01.02.2017 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung unterschrieben. Die im April 2016 verabschiedete EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679/EU und die EU-Datenschutz-Richtlinie im Bereich Polizei und Justiz 2016/680/EU erfordern bis Mai 2018 eine Anpassung des deutschen Datenschutzrechts auf Bundes- und Länderebene.