Digitale Welt

Zehn Datenschutzbehörden kündigen Prüfaktion zur Datenübermittlung in Nicht-EU-Staaten an

Zehn deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden (Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen Anhalt) haben im Rahmen ihrer jeweiligen, bereits am 3. November 2016 erschienenen Pressemitteilungen darüber informiert, dass es in den nächsten Wochen eine koordinierte schriftliche Prüfaktion zur Datenübermittlung in Nicht-EU-Staaten geben wird.

Wettbewerbszentrale führt Abmahnverfahren gegen „Werbestopper.de“

Aufgrund mehrerer Anfragen aus der Öffentlichkeit bestätigt die Wettbewerbszentrale, ein Abmahnverfahren gegen die Betreibergesellschaft des Dienstes „Werbestopper“, die Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen GmbH (GDVI), zu führen. Die Abmahnung bezieht sich auf irreführende Werbeaussagen und Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht.

Auf dem Portal „werbestopper.de“ wird gegenüber Verbrauchern für „einen umfassenden Schutz vor jeder Art von ungewollter Briefkasten-Werbung“ geworben – darunter mit dem Versprechen, dass der Schutz vor ungewollter Werbung „mit Sicherheit effektiv“ sei. Nutzer können sich auf der Webseite registrieren und bestimmte postalische Werbung abbestellen.

EuGH: Speicherung von IP-Adressen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält dynamisch vergebene IP-Adressen für „personenbezogene Daten“ im Sinne des Datenschutzrechts – aber nur, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

Dies sei dann der Fall, wenn der Webseitenbetreiber „über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, den Nutzer anhand der Zusatzinformationen, über die dessen Internetzugangsanbieter verfügt, bestimmen zu lassen.“

EU-US-Privacy Shield: Neue Datenschutzvereinbarung mit den USA

Besonders internationale Konzerne, aber auch kleinere und mittelständische Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in die USA stehen oftmals vor der Frage, wie ein rechtmäßiger Transfer von personenbezogenen Daten in die USA erfolgen kann.

Durch die Verabschiedung des EU-US-Privacy Shields durch die EU-Kommission stehen für Unternehmen nun grundsätzlich wieder zwei Wege zur Verfügung,

Textilkennzeichnung und Preisangabe im Onlinehandel: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde von Amazon gegen Urteil des OLG Köln zurück

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 21.07.2016 (Az. I ZR 145/15) die Nichtzulassungsbeschwerde von Amazon gegen das Urteil des OLG Köln vom 19.06.2015 (Az. 6 U 183/14) zurückgewiesen: Dieses hatte in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren dem Onlinehändler Amazon mit Sitz in Luxemburg untersagt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen

EuGH zur Prüfung von Rechtswahlklauseln im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr – Anwendbares Recht richtet sich nach dem Sitz des Verbrauchers

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Wirksamkeit einer im innergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern verwendeten Rechtswahlklausel nach dem Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat, zu prüfen ist (Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15). Im konkreten Fall hatte die Firma Amazon mit Sitz in Luxemburg die Rechtswahlklausel

„Es gilt luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts“.

zumindest bis Mitte 2012 in Verträgen im Online-Handel, die unter anderem mit Verbrauchern mit Sitz in Österreich geschlossen wurden, verwendet.

Landgericht Berlin zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Einwilligungserklärung in Telefonwerbung

Das Landgericht Berlin hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren zu den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Einwilligungserklärung in den Erhalt von telefonischen Werbeanrufen Stellung genommen (LG Berlin, Urteil vom 14.06.2016, Az.: 16 O 446/15, nicht rechtskräftig).

Die Beklagte im konkreten Fall ist eine Krankenkasse, welche im Rahmen einer Informationsveranstaltung einen Werbeflyer verwendete, durch den der Betroffene aufgefordert wurde, zum Erhalt eines Gratisproduktes seinen Namen sowie seine Anschrift einzutragen.

Unlautere Werbung: Über die Hälfte aller Beschwerden betreffen Sachverhalte im Internet – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2015 vor

– 60 % aller Fälle betreffen Geschäftspraktiken und Werbung im Internet – Irreführungsfälle Hauptgrund für Beanstandungen – Mehr Fälle beim Europäischen Gerichtshof
(Köln, 3. Mai 2016)
Die Wettbewerbszentrale hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2015 vorgelegt. Danach hat sie im vergangenen Jahr über 12.000 Anfragen und Beschwerden bearbeitet. Dabei betreffen weit über die Hälfte aller Beschwerden Werbe- und Vertriebsfälle im Internet. Hauptgrund für Beanstandungen sind Irreführungsfälle und Verstöße gegen Informationspflichten – allerdings mit rückläufiger Tendenz. Auch wenn die meisten Wettbewerbsstreitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden konnten, musste die Wettbewerbszentrale in 2015 knapp 600 Gerichtsverfahren führen. Dabei nimmt die Zahl der Fälle beim EuGH zu.

Beschwerden über Werbung mit Internetbezug auf dem Vormarsch

Europäisches Parlament verabschiedet Datenschutz-Grundverordnung

Nach vierjähriger Beratung und Diskussion in den europäischen Gremien hat das europäische Parlament am 14.04.2016 die neue Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) verabschiedet ( http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-16-1403_en.htm). Diese muss jetzt noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, bestehende nationale Vorgaben anzupassen

BGH: Auch im Internethandel erkennt der Verbraucher in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früheren vom Unternehmer verlangten Preis

Auch im Internethandel erkennt der Verbraucher in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früheren vom Unternehmer verlangten Preis.

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu einer Werbung mit durchgestrichenen Preisen entschieden, dass im konkreten Fall die Preisgegenüberstellung keiner Aufklärung darüber bedurfte, um welchen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt: Der Verbraucher erkenne regelmäßig auch im Internethandel und auf einer Plattform wie Amazon.de, dass es sich bei einem durchgestrichenen Preis um den früher von dem werbenden Unternehmen verlangten Preis handele (BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 182/14).

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