Verfahren gegen Almased wegen vertikaler Preisbindung: Wettbewerbszentrale setzt sich beim BGH durch
In der Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit der Fa. Almased hat der Kartellsenat des BGH mit Urteil vom 17.10.2017 der Revision der Wettbewerbszentrale gegen ein Urteil des OLG Celle stattgegeben (BGH, Az. KZR 59/16). Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover nun rechtskräftig, wonach Almased wegen eines Kartellverstoßes zur Unterlassung verurteilt worden war (LG Hannover, Urteil vom 25.08.2015, Az. 18 O 91/15):