Online-Streitbeilegung: 1 Jahr OS-Plattform
Seit gut einem Jahr – genau seit dem 09.01.2016 – gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (sog. Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten). Seitdem sind Online-Händler verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen auf die von der Kommission betriebene Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) hinzuweisen (s. dazu News der Wettbewerbszentrale vom 08.01.2016 >>).